Mit diesem Formular können Sie sofort online die jeweilige Rechtsschutz Versicherung beantragen.

Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz IDEAL
  • Versichert sind der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner/mitversicherter Lebenspartner und die minderjährigen Kinder im privaten und beruflichen (nichtselbstständigen) Bereich sowie als Eigentümer/Halter sämtlicher eigener bzw. als Erwerber/Mieter fremder Motorfahrzeuge zu Lande und als Fahrer von Fahrzeugen.
  • Volljährige, unverheiratete Kinder in Ausbildung sind im privaten und beruflichen (nichtselbstständigen) Bereich sowie als Fahrer fremder Fahrzeuge mitversichert.
  • Im Verkehrsbereich besteht Versicherungsschutz, für den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter aller auf ihn zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger.
 
[Erweiterte Telefonberatung]   [Strafkaution: 200.000 € (100.000 € auf Reisen außerhalb Europas)]
[Versicherungssumme 500.000 €]    [außerhalb Europas: 50.000]
         [Rechtsschutz bietet mehr]
         [Die Leistungen im Detail]
         [Rechtsschutzfälle aus dem Leben]

 

 

 
Beitrag für Nichtselbstständige
 
243,14 ohne SB  
(statt 303,93 €)
180,31 € mit 150€ SB
(statt 225,39 €)
162,50 € mit 250€ SB
(statt 203,13 €)
[zum Antrag]
Beitrag für Beamte und öffentlicher Dienst
 
201,44 € ohne SB
(statt 251,80 €)
149,37 € mit 150€ SB
(statt 186,71 €)
167,18 € mit 250€ SB
(statt 168,27 €)
[zum Antrag]
Beitrag für Senioren
 
191,74 € ohne SB
(statt 239,67 €)
140,61 €  mit 150€ SB
(statt 175,76 €)
128,23 € mit 250€ SB
(statt 160,29 €)
[zum Antrag]
Zahlweise: jährlich Alle Preise inkl. 19% Versicherungssteuer. Zahlweise halbjährlich zzgl. 3% Zuschlag, Zahlweise vierteljährlich oder monatlich zzgl. 5% Zuschlag
Online Bonus

 

  • 25€ Reisegutschein für jeden Neuabschluss
  • plus 30€ Aral Gutschein für jeden Neuabschluss mit 5 Jahren Laufzeit

Rechtsschutz bietet mehr

Telefonische Beratung

Mit einem Anruf bei der erfahren Sie einen umfassenden Beratungs- und Leistungsservice. Sie können von Anfang an das richtige Vorgehen mit kompetenten Juristen telefonisch abstimmen. Gerade dann, wenn Sie sich nur über eine rechtliche Situation vorsorglich informieren möchten.

Dichtes Netz von spezialisierten Rechts- und Fachanwälten

Mit über 400 000 Rechtsschutzfällen im Jahr und über 20 dezentralen Servicestellen kennt die Versicherung wie kaum ein anderer die in Deutschland tätigen Anwälte, ihre Spezialisierungen und Stärken, aber auch ihre Servicequalität und ihr Engagement für den Mandanten. Ein dichtes Netzwerk von Vertrauensanwälten steht unseren Kunden jederzeit zur Verfügung. Wenn es hart auf hart kommt, empfehlen wir Ihnen den passenden qualifizierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt in Ihrer Nähe, der sich auf Ihr Thema spezialisiert hat.

Kostenübernahme

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt für Sie die Kosten für Anwalt, Gericht, Zeugen und Sachverständige sowie außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren. Deckungssumme bis zu 500 000 EUR und 200 000 EUR Strafkaution als zinsloses Darlehen (im Optimal-Rechtsschutz jeweils unbegrenzt).

Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Ihren Rechtsfragen im privaten Umfeld, z. B. in der Nachbarschaft, bietet sie Alternativen zum gerichtlichen Weg, die in vielen Fällen nicht nur weiter führen, sondern auch eine Belastung des nachbarschaftlichen Verhältnisses vermeiden. Eine außergerichtliche Streitschlichtung, z. B. durch professionelle Konfliktmanager, ist oft der bessere und schnellere Weg.

Die Leistungen im Detail

Erweiterte Telefonberatung

im kompletten versicherten Lebensbereich – ohne Ausnahmen – gerade dann, wenn Sie in einer rechtlichen Angelegenheit vorsorglichen Rat benötigen.

Anwaltsempfehlung

Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen den passenden qualifizierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt in Ihrer Nähe, der sich auf Ihr Thema spezialisiert hat.

(Verkehrs-)Schadenersatz-Rechtsschutz

für die Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche im privaten Bereich und im Verkehrsbereich, z. B. Reparaturkosten, Schmerzensgeld.

(Verkehrs-)Straf-Rechtsschutz

für die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit oder fahrlässig eine Straftat begangen zu haben, z. B. durch Verschulden eines Verkehrsunfalls.

(Verkehrs-)Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen des täglichen Lebens bzw. rund um das Fahrzeug, z. B. aus Kauf-, Werk-, Reparaturverträgen.

Weltweiter Internet-Rechtsschutz

für Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden.

Arbeits-Rechtsschutz

bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, z. B. wegen Kündigung, Zeugniserteilung, Arbeitszeitfragen.

Sozial-Rechtsschutz

bei Prozessen vor deutschen Sozialgerichten, z. B. bei Erwerbs-, Berufsunfähigkeit, Arbeitslosengeld.

(Verkehrs-)Steuer-Rechtsschutz

bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, z. B. wegen Einkommen- oder Kfz-Steuer.

Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

nach einer Erbschaft, bei Fragen zum Unterhalt, Sorgerecht.

Rechtsschutz für Betreuungsverfahren

bei Auseinandersetzungen wegen Betreuungsanordnungen, z. B. Bestellung eines Betreuers, Heimunterbringung des Betreuten.

Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich

bei Auseinandersetzungen vor Verwaltungsbehörden und -gerichten, z. B. wegen Hochschulzulassung, Kindergartenplatz.

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssache

für verkehrsrechtliche Auseinandersetzungen vor Verwaltungsbehörden und -gerichten, z. B. nach dem Entzug der Fahrerlaubnis.

Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten

als Nebenkläger oder Zeuge in Ermittlungs- und Strafverfahren gegen den Täter, für den TäterOpfer-Ausgleich und für Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Opferentschädigungsgesetz.

Immobilien-Rechtsschutz

für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, z. B. bei Mieterhöhung, Kündigung, Räumungsklage, oder aus dinglichen Rechten an Grundstücken, z. B. bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten.

Dolmetscherkosten

Übernahme der Dolmetscherkosten bei Strafverfolgung im Ausland.

Reisekosten des Anwalts

Übernahme der Reisekosten des Rechtsanwalts bei Strafverfolgung im Inland.

Dokumentendepot/-service

einschließlich Kostenerstattung für die Erstellung von Ersatzdokumenten für die Reise im Ausland.

Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR

mit erweitertem Versicherungsschutz für den privaten und beruflichen Bereich sowie für die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten.

Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit

für den Fall, dass Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren. Während Sie arbeitslos sind, besteht Ihr Rechtsschutz beitragsfrei weiter – bis zu fünf Jahre.

Vorsorge-Rechtsschutz

damit sich Ihr Versicherungsschutz flexibel an Ihre geänderten Lebensumstände anpasst.

Rechtsschutzfälle aus dem Leben

Arbeitsrecht

Ihr Arbeitgeber möchte in einer halben Stunde ein Gespräch mit Ihnen über Ihre örtliche Flexibilität führen. Sie sind verunsichert und rufen die Rechtsschutzversicherung an. Wegen der Bedeutung und Dringlichkeit wird Ihnen sofort ein Fachanwalt für Arbeitsrecht vermittelt. Dieser gibt Ihnen am Telefon wichtige Hinweise und Verhaltensregeln für das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber.

Reiserecht

Sie haben einen Urlaub unter südlicher Sonne verbracht. Am Ende des Urlaubs treffen Sie pünktlich am Flughafen ein. Dort erhalten Sie vom Reiseveranstalter den Hinweis, dass Sie die Rückreise erst am nächsten Tag antreten können, weil die Maschine überbucht ist. Sie nehmen Kontakt mit der Rechtsschutzversicherung auf. Dort werden Sie an einen auf Reiserecht spezialisierten Anwalt weitergeleitet, der Ihre Ansprüche geltend macht. Nach einem Schriftwechsel erstattet der Reiseveranstalter einen Teil des Reisepreises. Die Kosten für Ihren Anwalt übernimmt die Rechtsschutzversicherung

Eigenbedarfskündigung

Sie erhalten vom Hausbesitzer eine Kündigung wegen Eigenbedarfs. Sie rufen die Rechtsschutzversicherung an, die Ihnen einen spezialisierten Fachanwalt empfiehlt. Dieser kämpft für Sie vor Gericht. Bei einer Monatsmiete von 550 EUR beträgt das Kostenrisiko 6 024,80 EUR, das die Rechtsschutzversicherung für Sie übernimmt.

Verkehrsunfall

Sie werden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem an Ihrem Fahrzeug ein Schaden in Höhe von 3 000 EUR entstanden ist. Der Unfallverursacher ist jedoch der Meinung, dass Sie mitschuldig an dem Unfall seien, und weigert sich für den Schaden aufzukommen. Sie rufen bei der Rechtsschutzversicherung an, die Ihnen einen Fachanwalt vermittelt. Dieser klagt für Sie die entstandenen Kosten und Schmerzensgeld ein. Die Anwalts- und Gerichtskosten in der I. Instanz betragen 1 398 EUR, die von der Rechtsschutzversicherung bezahlt werden.

 
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