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Telefonische
Beratung
Mit einem Anruf bei der D.A.S. erfahren Sie
einen umfassenden Beratungs- und Leistungsservice. Sie können von Anfang an das
richtige Vorgehen mit kompetenten Juristen telefonisch abstimmen. Gerade dann,
wenn Sie sich nur über eine rechtliche Situation vorsorglich informieren
möchten.
Dichtes Netz von spezialisierten Rechts- und Fachanwälten
Mit über 400 000 Rechtsschutzfällen im Jahr und
über 20 dezentralen Servicestellen kennt die D.A.S. wie kaum ein anderer die in
Deutschland tätigen Anwälte, ihre Spezialisierungen und Stärken, aber auch ihre
Servicequalität und ihr Engagement für den Mandanten. Ein dichtes Netzwerk von
Vertrauensanwälten steht unseren Kunden jederzeit zur Verfügung. Wenn es hart
auf hart kommt, empfehlen wir Ihnen den passenden qualifizierten Rechtsanwalt
oder Fachanwalt in Ihrer Nähe, der sich auf Ihr Thema spezialisiert hat.
Kostenübernahme
Die D.A.S. übernimmt für Sie die Kosten für Anwalt, Gericht, Zeugen und
Sachverständige sowie außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren.
Deckungssumme bis zu 500 000 EUR und 200 000 EUR Strafkaution als zinsloses
Darlehen (im Optimal-Rechtsschutz jeweils unbegrenzt).
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Ihren
Rechtsfragen im privaten Umfeld, z. B. in der Nachbarschaft, bietet die D.A.S.
Alternativen zum gerichtlichen Weg, die in vielen Fällen nicht nur weiter
führen, sondern auch eine Belastung des nachbarschaftlichen Verhältnisses
vermeiden. Eine außergerichtliche Streitschlichtung, z. B. durch professionelle
Konfliktmanager, ist oft der bessere und schnellere Weg.
Erweiterte Telefonberatung
im kompletten versicherten Lebensbereich – ohne
Ausnahmen – gerade dann, wenn Sie in einer rechtlichen Angelegenheit
vorsorglichen Rat benötigen.
Anwaltsempfehlung
Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen den passenden
qualifizierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt in Ihrer Nähe, der sich auf Ihr
Thema spezialisiert hat.
(Verkehrs-)Schadenersatz-Rechtsschutz
für die Geltendmachung eigener
Schadenersatzansprüche im privaten Bereich und im Verkehrsbereich, z. B.
Reparaturkosten, Schmerzensgeld.
(Verkehrs-)Straf-Rechtsschutz
für die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine
Ordnungswidrigkeit oder fahrlässig eine Straftat begangen zu haben, z. B. durch
Verschulden eines Verkehrsunfalls.
(Verkehrs-)Rechtsschutz im
Vertrags- und Sachenrecht
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus
Verträgen des täglichen Lebens bzw. rund um das Fahrzeug, z. B. aus Kauf-,
Werk-, Reparaturverträgen.
Weltweiter
Internet-Rechtsschutz
für Verträge, die über das Internet
abgeschlossen werden.
Arbeits-Rechtsschutz
bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, z.
B. wegen Kündigung, Zeugniserteilung, Arbeitszeitfragen.
Sozial-Rechtsschutz
bei Prozessen vor deutschen Sozialgerichten, z.
B. bei Erwerbs-, Berufsunfähigkeit, Arbeitslosengeld.
(Verkehrs-)Steuer-Rechtsschutz
bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, z. B.
wegen Einkommen- oder Kfz-Steuer.
Beratungs-Rechtsschutz im
Familien- und Erbrecht
nach einer Erbschaft, bei Fragen zum Unterhalt,
Sorgerecht.
Rechtsschutz für
Betreuungsverfahren
bei Auseinandersetzungen wegen
Betreuungsanordnungen, z. B. Bestellung eines Betreuers, Heimunterbringung des
Betreuten.
Verwaltungs-Rechtsschutz im
privaten Bereich
bei Auseinandersetzungen vor
Verwaltungsbehörden und -gerichten, z. B. wegen Hochschulzulassung,
Kindergartenplatz.
Verwaltungs-Rechtsschutz in
Verkehrssache
für verkehrsrechtliche Auseinandersetzungen vor
Verwaltungsbehörden und -gerichten, z. B. nach dem Entzug der Fahrerlaubnis.
Rechtsschutz für Opfer von
Gewaltstraftaten
als Nebenkläger oder Zeuge in Ermittlungs- und
Strafverfahren gegen den Täter, für den TäterOpfer-Ausgleich und für Ansprüche
nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Opferentschädigungsgesetz.
Immobilien-Rechtsschutz
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus
Miet- und Pachtverhältnissen, z. B. bei Mieterhöhung, Kündigung, Räumungsklage,
oder aus dinglichen Rechten an Grundstücken, z. B. bei nachbarrechtlichen
Streitigkeiten.
Dolmetscherkosten
Übernahme der Dolmetscherkosten bei
Strafverfolgung im Ausland.
Reisekosten des Anwalts
Übernahme der Reisekosten des Rechtsanwalts bei
Strafverfolgung im Inland.
Dokumentendepot/-service
einschließlich Kostenerstattung für die
Erstellung von Ersatzdokumenten für die Reise im Ausland.
Spezial-Straf-Rechtsschutz
(SSR
mit erweitertem Versicherungsschutz für den
privaten und beruflichen Bereich sowie für die Ausübung ehrenamtlicher
Tätigkeiten.
Beitragsfreistellung bei
Arbeitslosigkeit
für den Fall, dass Sie Ihren Arbeitsplatz
verlieren. Während Sie arbeitslos sind, besteht Ihr Rechtsschutz beitragsfrei
weiter – bis zu fünf Jahre.
Vorsorge-Rechtsschutz
damit sich Ihr Versicherungsschutz flexibel an
Ihre geänderten Lebensumstände anpasst.
Arbeitsrecht
Ihr Arbeitgeber möchte in einer halben Stunde ein Gespräch mit Ihnen über Ihre örtliche Flexibilität führen. Sie sind verunsichert und rufen die D.A.S. an. Wegen der Bedeutung und Dringlichkeit wird Ihnen sofort ein Fachanwalt für Arbeitsrecht vermittelt. Dieser gibt Ihnen am Telefon wichtige Hinweise und Verhaltensregeln für das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber.
Reiserecht
Sie haben einen Urlaub unter südlicher Sonne verbracht. Am Ende des Urlaubs treffen Sie pünktlich am Flughafen ein. Dort erhalten Sie vom Reiseveranstalter den Hinweis, dass Sie die Rückreise erst am nächsten Tag antreten können, weil die Maschine überbucht ist. Sie nehmen Kontakt mit der D.A.S. auf. Dort werden Sie an einen auf Reiserecht spezialisierten Anwalt weitergeleitet, der Ihre Ansprüche geltend macht. Nach einem Schriftwechsel erstattet der Reiseveranstalter einen Teil des Reisepreises. Die Kosten für Ihren Anwalt übernimmt die D.A.S.
Eigenbedarfskündigung
Sie erhalten vom Hausbesitzer eine Kündigung wegen Eigenbedarfs. Sie rufen die D.A.S. an, die Ihnen einen spezialisierten Fachanwalt empfiehlt. Dieser kämpft für Sie vor Gericht. Bei einer Monatsmiete von 550 EUR beträgt das Kostenrisiko 6 024,80 EUR, das die D.A.S. für Sie übernimmt.
Verkehrsunfall
Sie werden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem an Ihrem Fahrzeug ein Schaden in Höhe von 3 000 EUR entstanden ist. Der Unfallverursacher ist jedoch der Meinung, dass Sie mitschuldig an dem Unfall seien, und weigert sich für den Schaden aufzukommen. Sie rufen bei der D.A.S. an, die Ihnen einen Fachanwalt vermittelt. Dieser klagt für Sie die entstandenen Kosten und Schmerzensgeld ein. Die Anwaltsund Gerichtskosten in der I. Instanz betragen 1 398 EUR, die von der D.A.S. bezahlt werden.
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