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Was sind die Schadenfreiheitsklassen?
 

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) sagt aus, wie viele schadenfreie Jahre Ihnen auf die KFZ-Prämie in Form eines Schadenfreiheitsrabattes angerechnet werden. Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse können Sie z.B. Ihrer letzen Prämienrechnung entnehmen. Als Fahranfänger wählen Sie die SF-Klasse 0, diese entspricht einem Prämiensatz von 240%. Sofern Sie erstmalig ein KFZ auf Ihren Namen zulassen, aber bereits seit mindestens drei Jahren den Führerschein besitzen, können Sie mit der günstigeren SF-Klasse ½ beginnen.

Sofern Sie mir dem versicherten KFZ einen ersatzpflichtigen Schaden verursachen, werden Sie in dem darauf folgenden Jahr eine oder mehre Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft und verlieren so einen Teil Ihrer erfahrenen Rabatte.

Besondere Regelungen bei der Einstufung gibt es bei folgenden Fällen:

- Fahranfänger
- Zweitwagen
- Partnerregel
- Vertragsunterbrechung

Sprechen Sie hier mit Ihrer Versicherung.

Schadenfreiheitsrabatte

Durch die Schadenfreiheitsrabatte kann der Beitrag für Ihre Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung auf bis zu 30 Prozent reduziert werden. Abhängig von der Anzahl der Jahre, in denen Sie unfallfrei gefahren sind, werden Sie einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zugeordnet. Die zu zahlende Versicherungsprämie errechnet sich unter anderem aus diesen SF-Klassen. Je höher also die SF-Klasse, desto höher ist der Nachlass, den der Versicherer gewährt.

Übertragung der Schadenfreiheitsrabatte

Bei den meisten Versicherungsgesellschaften lassen sich Schadenfreiheitsrabatte zwischen Personen übertragen.

Dies ist möglich zwischen:
- Ehe- bzw. Lebenspartnern, die in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben
- Eltern und Kindern
- In häuslicher Gemeinschaft lebenden Großeltern und Enkeln

Wann können Rabatte übertragen werden?

Grundsätzlich gilt: Wer eine Schadenfreiheitsklasse übernimmt, kann nicht mehr schadenfreie Jahre übernehmen, als er seit dem Erwerb des Führerscheins selbst hätte erlangen können.

Der Rabatt kann nur vollständig übertragen werden und steht danach der Rabatt abgebenden Person nicht mehr zur Verfügung.

Da die Versicherungsgesellschaften aber oftmals verschiedene Bedingungen haben, empfiehlt es sich, vor einer Rabattübertragung bei Ihrem Versicherer die Konditionen zu erfragen.

Beispiel Fahranfänger:
Fahranfänger zahlen beispielsweise 260 Prozent der Kfz-Grundprämie, da sie häufiger Unfälle verursachen als erfahrene Fahrzeuglenker. Eine beliebte Alternative ist, das Fahrzeug als Zweitwagen der Eltern anzumelden und mit einem wesentlich geringeren Beitragssatz von meist 140 Prozent zu starten.

Da es sich um einen separaten Vertrag handelt, ist der Schadenfreiheitsrabatt des Hauptfahrzeugs der Eltern auch bei einem Unfall des Zweitwagens nicht gefährdet. Die mit dem Zweitfahrzeug erlangte SF-Klasse kann später auf den Sohn oder die Tochter übertragen werden. Weiter besteht die Möglichkeit SF-Rabatte z.B. von den Großeltern zu übernehmen.

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