Sie haben die
Fragen - wir die Antworten.
Worin
unterscheiden
sich Teilkasko- und Vollkaskoversicherung?
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| Die Vollkaskoversicherung ersetzt über die Leistungen der
Teilkaskoversicherung hinaus auch Schäden, die durch Eigenverschuldete
Unfälle, durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen und/oder als
Folgeschäden durch Marderbiss entstanden sind. Die Teilkaskoversicherung
ersetzt Schäden bei folgenden Ursachen: Brand oder Explosion; Entwendung,
insbesondere Diebstahl, unerlaubter Gebrauch durch fremde Personen, Raub und
unter besonderen Umständen auch Unterschlagung; unmittelbare Einwirkung von
Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung; Zusammenstoß des in Bewegung
befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild; Bruchschäden an der Verglasung; Schäden
der Verkabelung durch Kurzschluss; Marderbissschäden an Kabeln, Schläuchen
und Leitungen. |
Gibt
es
in der Teilkaskoversicherung einen Schadenfreiheitsrabatt?
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| Nein. |
Welche
Selbstbeteiligung
ist möglich?
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| Die Teilkaskoversicherung wird ohne oder mit 150,- Euro
Selbstbeteiligung angeboten. Nur in Verbindung mit einer
Vollkasko-Selbstbeteiligung von 500,- Euro wird auch eine
Teilkasko-Selbstbeteiligung von 500,- Euro angeboten. |
Für
welches
KFZ ist eine Vollkaskoversicherung empfehlenswert?
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| Auf jeden Fall für Neufahrzeuge, da in den ersten 4 Jahren nach
Zulassung die Unfallbedingten Reparaturkosten bis zur Höhe des
Wiederbeschaffungswertes voll erstattet werden (Ausnahme: evtl. Abzüge bei
Reifen, Batterie und Lackierung). |
Beinhaltet
die Vollkasko auch den Versicherungsumfang einer Teilkasko oder muss man
beides gesondert abschließen?
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| Die Vollkaskoversicherung beinhaltet den vollen Versicherungsumfang
einer Teilkaskoversicherung. |
Wenn
das Fahrzeug jeden Winter stillgelegt wird, muss dann die Versicherung jedes
Mal gekündigt werden?
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| Nicht unbedingt. Wenn das Fahrzeug mit einem "Saisonkennzeichen"
zugelassen ist. Hierbei wird der Versicherungsschutz für einen bestimmten
Zeitraum (z.B. von April bis Oktober) gewährt, der in der zur Zulassung
notwendigen Versicherungsbestätigung und auf dem amtlichen Kennzeichen
dokumentiert ist. Die Mindestdauer hierfür beträgt 2, die Höchstdauer 11
Monate. Saisonbeginn ist immer der Erste, Saisonende immer der letzte Tag
eines Monats. Außerhalb der Saison besteht Ruheversicherungsschutz. |
Wozu benötige ich eine Grüne Karte?
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| Die Grüne Karte dient als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung in
Ländern, mit denen Regulierungsabkommen über Internationale Versicherungen
für den Kraftverkehr bestehen. Der Geltungsbereich wird auf der Grünen
Versicherungskarte genau gekennzeichnet. Sie sollten die Karte bei Fahrten
in diese Länder unbedingt mit sich führen; in einigen Ländern besteht
Vorlagezwang. |
Welche
Unterlagen
benötige ich für eine Neuanmeldung / Ummeldung / Abmeldung?
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| Zur Zulassung oder Umschreibung eines
Fahrzeugs benötigen Sie die Versicherungsbestätigung (= Doppelkarte), den
Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein mit gültigem TÜV-Eintrag, im Falle eines
abgemeldeten Kfz die Abmeldebescheinigung, eine Bescheinigung der
Abgasuntersuchung (AU), den Personalausweis des Fahrzeughalters oder einen
Pass mit Meldebestätigung; bei Erledigung durch Dritte eine Vollmacht zur
Zulassung und den Personalausweis des Halters und des Fahrzeuganmelders. Bei
Minderjährigen sind eine schriftliche Einwilligung beider
Erziehungsberechtigter und deren Personalausweise erforderlich. Zur
Abmeldung eines Fahrzeugs benötigen Sie außer der Versicherungsbestätigung
dieselben Unterlagen. |
Wie
lange
bleibt der Schadensfreiheitsrabatt erhalten, wenn ich das KFZ abmelde?
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| Bei einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes bis zu einem halben
Jahr wird bei Fortführung des Vertrags in demselben Kalenderjahr die
nächsthöhere Rabattstufe berücksichtigt. Bei Unterbrechungen bis zu 7 Jahren
bleibt der Schadenfreiheitsrabatt in der bisherigen Höhe erhalten. |
Was
sind
die Vorteile einer Insassen-Unfallversicherung?
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| Die Insassenunfall-Unfallversicherung sichert Sie und alle Mitfahrer
finanziell ab, unabhängig von der Schuldfrage. Und das bei allen Unfällen,
die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Be- und
Entladen sowie Abstellen des Fahrzeuges stehen. Bei der Deckung
"Platzsystem-Plus" verdoppelt sich die Versicherungssumme sogar, wenn Sie
zum Zeitpunkt des Unfalls alleine im Fahrzeug sind. |
Was
muss
ich bei einem Fahrzeugwechsel berücksichtigen?
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| Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln, wird eine neue "Doppelkarte" ausgestellt
und ein Änderungsantrag aufgenommen. Der bereits bezahlte Beitrag für das
"alte" Fahrzeug wird bei der Erstellung der Abrechnung für das "neue"
Fahrzeug berücksichtigt. |
Wo
bekomme
ich ein Kurzzeitkennzeichen und welcher Versicherungsschutz empfiehlt sich?
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| Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder
Überführungsfahrt mit einer Dauer von bis zu 5 Tagen werden von der
Zulassungsstelle zugeteilt. Dieses Kennzeichen müssen Sie sich auf eigene
Kosten besorgen. Der Zulassungsstelle vorzulegen ist eine spezielle
Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte) über das Bestehen einer
Kfz-Haftpflichtversicherung. |
Was
sind
Regionalklassen und wie wirken sie sich auf die Beiträge aus?
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| Neben der Typklasse des Fahrzeugs, der Dauer der Schadenfreiheit, der
Selbstbeteiligung und den individuellen Tarifierungsmerkmalen ist für die
Ermittlung des Versicherungsbeitrags von Bedeutung, in welchem
Zulassungsbezirk der Wohnort des Versicherungsnehmers liegt. Die
Zulassungsbezirke werden ihrem Schadenverlauf entsprechend bewertet und in
ein System von Regionalklassen unterteilt. |
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