Sie haben die Fragen - wir die Antworten.

Worin unterscheiden sich Teilkasko- und Vollkaskoversicherung?
Gibt es in der Teilkaskoversicherung einen Schadenfreiheitsrabatt?
Für welches KFZ ist eine Vollkaskoversicherung empfehlenswert?
Beinhaltet die Vollkasko auch den Versicherungsumfang einer Teilkasko oder muss man beides gesondert abschließen?
Wenn das Fahrzeug jeden Winter stillgelegt wird, muss dann die Versicherung jedes Mal gekündigt werden?
Wozu benötige ich eine Grüne Karte?
Welche Unterlagen benötige ich für eine Neuanmeldung / Ummeldung / Abmeldung?
Wie lange bleibt der Schadenfreiheitsrabatt erhalten, wenn ich das KFZ abmelde?
Was sind die Vorteile einer Insassenunfallversicherung?
Was muss ich bei einem Fahrzeugwechsel berücksichtigen?
Wo bekomme ich ein Kurzzeitkennzeichen und welcher Versicherungsschutz empfiehlt sich?
Was sind Regionalklassen und wie wirken sie sich auf die Beiträge aus?

 

Worin unterscheiden sich Teilkasko- und Vollkaskoversicherung?

Die Vollkaskoversicherung ersetzt über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus auch Schäden, die durch Eigenverschuldete Unfälle, durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen und/oder als Folgeschäden durch Marderbiss entstanden sind. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden bei folgenden Ursachen: Brand oder Explosion; Entwendung, insbesondere Diebstahl, unerlaubter Gebrauch durch fremde Personen, Raub und unter besonderen Umständen auch Unterschlagung; unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung; Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild; Bruchschäden an der Verglasung; Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss; Marderbissschäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen.

Gibt es in der Teilkaskoversicherung einen Schadenfreiheitsrabatt?

Nein.

Welche Selbstbeteiligung ist möglich?

Die Teilkaskoversicherung wird ohne oder mit 150,- Euro Selbstbeteiligung angeboten. Nur in Verbindung mit einer Vollkasko-Selbstbeteiligung von 500,- Euro wird auch eine Teilkasko-Selbstbeteiligung von 500,- Euro angeboten.

Für welches KFZ ist eine Vollkaskoversicherung empfehlenswert?

Auf jeden Fall für Neufahrzeuge, da in den ersten 4 Jahren nach Zulassung die Unfallbedingten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes voll erstattet werden (Ausnahme: evtl. Abzüge bei Reifen, Batterie und Lackierung).

Beinhaltet die Vollkasko auch den Versicherungsumfang einer Teilkasko oder muss man beides gesondert abschließen?

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet den vollen Versicherungsumfang einer Teilkaskoversicherung.

Wenn das Fahrzeug jeden Winter stillgelegt wird, muss dann die Versicherung jedes Mal gekündigt werden?

Nicht unbedingt. Wenn das Fahrzeug mit einem "Saisonkennzeichen" zugelassen ist. Hierbei wird der Versicherungsschutz für einen bestimmten Zeitraum (z.B. von April bis Oktober) gewährt, der in der zur Zulassung notwendigen Versicherungsbestätigung und auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentiert ist. Die Mindestdauer hierfür beträgt 2, die Höchstdauer 11 Monate. Saisonbeginn ist immer der Erste, Saisonende immer der letzte Tag eines Monats. Außerhalb der Saison besteht Ruheversicherungsschutz.

Wozu benötige ich eine Grüne Karte?

Die Grüne Karte dient als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung in Ländern, mit denen Regulierungsabkommen über Internationale Versicherungen für den Kraftverkehr bestehen. Der Geltungsbereich wird auf der Grünen Versicherungskarte genau gekennzeichnet. Sie sollten die Karte bei Fahrten in diese Länder unbedingt mit sich führen; in einigen Ländern besteht Vorlagezwang.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Neuanmeldung / Ummeldung / Abmeldung?

Zur Zulassung oder Umschreibung eines Fahrzeugs benötigen Sie die Versicherungsbestätigung (= Doppelkarte), den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein mit gültigem TÜV-Eintrag, im Falle eines abgemeldeten Kfz die Abmeldebescheinigung, eine Bescheinigung der Abgasuntersuchung (AU), den Personalausweis des Fahrzeughalters oder einen Pass mit Meldebestätigung; bei Erledigung durch Dritte eine Vollmacht zur Zulassung und den Personalausweis des Halters und des Fahrzeuganmelders. Bei Minderjährigen sind eine schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigter und deren Personalausweise erforderlich. Zur Abmeldung eines Fahrzeugs benötigen Sie außer der Versicherungsbestätigung dieselben Unterlagen.

Wie lange bleibt der Schadensfreiheitsrabatt erhalten, wenn ich das KFZ abmelde?

Bei einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes bis zu einem halben Jahr wird bei Fortführung des Vertrags in demselben Kalenderjahr die nächsthöhere Rabattstufe berücksichtigt. Bei Unterbrechungen bis zu 7 Jahren bleibt der Schadenfreiheitsrabatt in der bisherigen Höhe erhalten. 

Was sind die Vorteile einer Insassen-Unfallversicherung?

Die Insassenunfall-Unfallversicherung sichert Sie und alle Mitfahrer finanziell ab, unabhängig von der Schuldfrage. Und das bei allen Unfällen, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Be- und Entladen sowie Abstellen des Fahrzeuges stehen. Bei der Deckung "Platzsystem-Plus" verdoppelt sich die Versicherungssumme sogar, wenn Sie zum Zeitpunkt des Unfalls alleine im Fahrzeug sind.

Was muss ich bei einem Fahrzeugwechsel berücksichtigen?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln, wird eine neue "Doppelkarte" ausgestellt und ein Änderungsantrag aufgenommen. Der bereits bezahlte Beitrag für das "alte" Fahrzeug wird bei der Erstellung der Abrechnung für das "neue" Fahrzeug berücksichtigt.

Wo bekomme ich ein Kurzzeitkennzeichen und welcher Versicherungsschutz empfiehlt sich?

Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt mit einer Dauer von bis zu 5 Tagen werden von der Zulassungsstelle zugeteilt. Dieses Kennzeichen müssen Sie sich auf eigene Kosten besorgen. Der Zulassungsstelle vorzulegen ist eine spezielle Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte) über das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Was sind Regionalklassen und wie wirken sie sich auf die Beiträge aus?

Neben der Typklasse des Fahrzeugs, der Dauer der Schadenfreiheit, der Selbstbeteiligung und den individuellen Tarifierungsmerkmalen ist für die Ermittlung des Versicherungsbeitrags von Bedeutung, in welchem Zulassungsbezirk der Wohnort des Versicherungsnehmers liegt. Die Zulassungsbezirke werden ihrem Schadenverlauf entsprechend bewertet und in ein System von Regionalklassen unterteilt.