
Ein Wechsel in die
private Krankenversicherung ist für Angestellte
und Arbeitnehmer in 2005 erst ab 46.800 Euro
Jahreseinkommen möglich. Das ist die aktuelle
Versicherungspflichtgrenze - nicht zu verwechseln
mit der Beitragsbemessungsgrenze.
Bis zu diesem Einkommen werden maximal Beiträge in der
gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Die Höhe des Beitrages
ist abhängig von der Höhe des Beitragssatzes Ihrer gesetzlichen
Krankenversicherung.Gesetzlich
krankenversicherte Arbeitnehmer können erstmalig zum Ende des Kalenderjahres, in
welchem die Pflichtgrenze überschritten wird, in die Privatkrankenversicherung
wechseln
Achtung: Die
Beitragsbemessungsgrenze ist nicht maßgeblich für einen Wechsel in die private
Krankenversicherung!
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