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Private Krankenversicherung für Arbeitnehmer


Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist für Angestellte und Arbeitnehmer in 2005 erst ab 46.800 Euro Jahreseinkommen möglich. Das ist die aktuelle Versicherungspflichtgrenze - nicht zu verwechseln mit der Beitragsbemessungsgrenze.
Bis zu diesem Einkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Die Höhe des Beitrages ist abhängig von der Höhe des Beitragssatzes Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer können erstmalig zum Ende des Kalenderjahres, in welchem die Pflichtgrenze überschritten wird, in die Privatkrankenversicherung wechseln

Achtung: Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht maßgeblich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung!

 

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