versicherungsvergleich versicherungsvergleich
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich

Private Krankenversicherung

versicherungsvergleich
  Wer kann sich privat versichern
    Selbständige und Freiberufler
    Arbeitnehmer und Angestellte
    Ärzte
    Beamte
    Beamtenanwärter
    Studenten
versicherungsvergleich
  Vorteile der Privaten Krankenversicherung
versicherungsvergleich
  Wechsel in die private Krankenversicherung
versicherungsvergleich
  Informationen für Singles und Familien
versicherungsvergleich
  Krankenzusatz-versicherung
versicherungsvergleich
 

Gesetzliche Krankenversicherung

versicherungsvergleich

versicherungsvergleich


Private Krankenversicherung für Beamte


Private Krankenversicherung für Beamte, Richter und Versorgungsempfänger (Beamte im Ruhestand):

Diese Personen haben Anspruch auf einen Zuschuss ihres Dienstherrn zu den Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen. Das gilt für sie selbst und für ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Beihilfeberechtigte werden grundsätzlich als Privatpatienten behandelt. Einige Leistungsbereiche der Beihilfe (z.B. Sehhilfen, Medikamente) bewegen sich allerdings auf GKV-Niveau. In vielen Ländern sind außerdem bei einem stationären Krankenhausaufenthalt nur die Kosten für die allgemeine Pflegeklasse beihilfefähig.
Bund und Länder haben entsprechende Beihilfevorschriften erlassen, in denen die prozentuale Höhe der Beteiligung an den Kosten (Beihilfebemessungssätze) und weitere Einzelheiten festgelegt sind.

Private Krankenversicherung für Beamte in der Ausbildung:

Beamte in der Ausbildung absolvieren einen zwischen 12 und 36 Monate dauernden Vorbereitungsdienst (= Ausbildung). Es handelt sich im wesentlichen um Polizeidienst- und Inspektorenanwärter, sowie um Studien- und Rechtsreferendare (Rechtsreferendare werden nur noch in Brandenburg, Sachsen und Thüringen verbeamtet).

Alle Beamtenanwärter haben Anspruch auf Beihilfe. Zur Absicherung der Restkosten stehen für die Dauer des Vorbereitungsdienstes Sondertarife zur Verfügung. Diese bieten dem Kunden ermäßigte Beiträge. Außerdem muss er keine Wartezeiten ableisten. Die Sondertarife gelten auch für den Ehepartner eines Beamtenanwärters. Für Kinder sind jedoch die "normalen" Beihilfetarife zu wählen; der Wartezeitverzicht gilt auch hier.

[Beratung anfordern]

[Kostenlosen Vergleich anfordern]

 

 

Persönliche Beratung

 Fordern Sie kostenlose und unabhängige Beratung unserer PKV Experten an.

 

Persönliches Angebot

Der einfache Weg zum günstigen Anbieter!

45 Gesellschaften
über 3500 Tarifvarianten
immer günstige Anbieter

 
versicherungsvergleich

©2005 www.Finanzmanager24.de Alle Rechte vorbehalten.