
Private Krankenversicherung für Beamte
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Private
Krankenversicherung für Beamte, Richter und
Versorgungsempfänger (Beamte im Ruhestand):
Diese Personen haben Anspruch auf einen Zuschuss
ihres Dienstherrn zu den Kosten in
Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen.
Das gilt für sie selbst und für ihre
berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Beihilfeberechtigte werden grundsätzlich als
Privatpatienten behandelt. Einige
Leistungsbereiche der Beihilfe (z.B. Sehhilfen,
Medikamente) bewegen sich allerdings auf
GKV-Niveau. In vielen Ländern sind außerdem bei
einem stationären Krankenhausaufenthalt nur die
Kosten für die allgemeine Pflegeklasse
beihilfefähig.
Bund und Länder haben entsprechende
Beihilfevorschriften erlassen, in denen die
prozentuale Höhe der Beteiligung an den Kosten
(Beihilfebemessungssätze) und weitere Einzelheiten
festgelegt sind.
Private
Krankenversicherung für Beamte in der
Ausbildung:
Beamte in der Ausbildung absolvieren einen
zwischen 12 und 36 Monate dauernden
Vorbereitungsdienst (= Ausbildung). Es handelt
sich im wesentlichen um Polizeidienst- und
Inspektorenanwärter, sowie um Studien- und
Rechtsreferendare (Rechtsreferendare werden nur
noch in Brandenburg, Sachsen und Thüringen
verbeamtet).
Alle Beamtenanwärter haben Anspruch auf Beihilfe.
Zur Absicherung der Restkosten stehen für die
Dauer des Vorbereitungsdienstes Sondertarife zur
Verfügung. Diese bieten dem Kunden ermäßigte
Beiträge. Außerdem muss er keine Wartezeiten
ableisten. Die Sondertarife gelten auch für den
Ehepartner eines Beamtenanwärters. Für Kinder sind
jedoch die "normalen" Beihilfetarife zu wählen;
der Wartezeitverzicht gilt auch hier.
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