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Private Krankenversicherung für Beamteanwärter


Achtung:
Bei Beamtenanwärtern und ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen, deren Beihilfe sich nach den Bundesbeihilfevorschriften richtet, sind Zahnersatzmaßnahmen und Kieferorthopädie nicht beihilfefähig. Die Kosten für Zahnersatz können jedoch durch Zusatztarife im Rahmen der tariflichen Leistungen versichert werden.

Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Versicherungsfreie, über JAEG verdienende Angestellte):

Diese Zielgruppe kann wählen zwischen
- einer privaten Vollversicherung (mit Arbeitgeberzuschuss)
- einer Restkostenversicherung nach Beihilfetarifen (ohne Arbeitgeberzuschuss)

In einigen Bundesländern und im Bund wurde die Beihilfe für Arbeitnehmer inzwischen stark gekürzt bzw. gestrichen (siehe KV-Lexikon unter dem Stichwort "Beihilfe/Angestellte im öffentlichen Dienst").


Private Krankenversicherung für Versicherungsfreie Angestellte im öffentlichen Dienst:

Achtung:
Versicherungsfreie Angestellte im öffentlichen Dienst sollten sich möglichst nicht nach Beihilfetarifen versichern, da mit Beginn des Ruhestandes die Beihilfe entfällt. Dann müssen die "fehlenden Prozente" zum aktuellen Eintrittsalter hinzuversichert werden.

In jedem Fall sollte Krankentagegeld mit versichert werden, auch bei den Beihilfetarifen. Die Gehaltsfortzahlung kann insbesondere bei längerfristig bestehenden Arbeitsverhältnissen jedoch über 6 Wochen hinaus gehen, so dass die entsprechende Karenzzeit zu wählen ist.

 

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