
Achtung:
Bei Beamtenanwärtern und ihren
berücksichtigungsfähigen Angehörigen, deren
Beihilfe sich nach den Bundesbeihilfevorschriften
richtet, sind Zahnersatzmaßnahmen und
Kieferorthopädie nicht beihilfefähig. Die Kosten
für Zahnersatz können jedoch durch Zusatztarife im
Rahmen der tariflichen Leistungen versichert
werden.
Arbeitnehmer im
öffentlichen Dienst (Versicherungsfreie, über JAEG
verdienende Angestellte):
Diese Zielgruppe kann wählen zwischen
- einer privaten Vollversicherung (mit
Arbeitgeberzuschuss)
- einer Restkostenversicherung nach
Beihilfetarifen (ohne Arbeitgeberzuschuss)
In einigen Bundesländern und im Bund wurde die
Beihilfe für Arbeitnehmer inzwischen stark gekürzt
bzw. gestrichen (siehe KV-Lexikon unter dem
Stichwort "Beihilfe/Angestellte im öffentlichen
Dienst").
Private Krankenversicherung für
Versicherungsfreie Angestellte im öffentlichen
Dienst:
Achtung:
Versicherungsfreie Angestellte im öffentlichen
Dienst sollten sich möglichst nicht nach
Beihilfetarifen versichern, da mit Beginn des
Ruhestandes die Beihilfe entfällt. Dann müssen die
"fehlenden Prozente" zum aktuellen Eintrittsalter
hinzuversichert werden.
In jedem Fall sollte Krankentagegeld mit
versichert werden, auch bei den Beihilfetarifen.
Die Gehaltsfortzahlung kann insbesondere bei
längerfristig bestehenden Arbeitsverhältnissen
jedoch über 6 Wochen hinaus gehen, so dass die
entsprechende Karenzzeit zu wählen ist. |