
Ergänzen Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung |

Krankenzusatzversicherung
Gesetzliche Krankenkassen erstatten bei Krankheit oder
Unfall im Ausland nur die Kosten bis zur Höhe der deutschen
Gebührenordnung, Ärzte berechnen im Ausland jedoch wie bei
privat Patienten über die Gebührenordnung hinaus. Ohne
Privaten Versicherungsschutz müssen Sie die Differenz
zwischen Arztrechnung und Erstattung der Krankenkassen
selbst zahlen. Der Krankenrücktransport wird von den
Krankenkassen ebenfalls nicht bezahlt.
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