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Krankenzusatzversicherung

Gesetzliche Krankenkassen erstatten bei Krankheit oder Unfall im Ausland nur die Kosten bis zur Höhe der deutschen Gebührenordnung, Ärzte berechnen im Ausland jedoch wie bei privat Patienten über die Gebührenordnung hinaus. Ohne Privaten Versicherungsschutz müssen Sie die Differenz zwischen Arztrechnung und Erstattung der Krankenkassen selbst zahlen. Der Krankenrücktransport wird von den Krankenkassen ebenfalls nicht bezahlt.

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