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Private Krankenversicherung für Selbständige und Freiberufler

Private Krankenversicherung Selbstständige

Selbstständig Tätige sind - mit Ausnahme von Künstlern und Landwirten, für die besondere Vorschriften gelten, - nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Selbstständige haben somit die Möglichkeit, eine private Vollversicherung abzuschließen oder der GKV als so genanntes "freiwilliges Mitglied" beizutreten.

Private Krankenversicherung Freiberufler

Freiberufler sind u.a. folgende Selbstständige lt. § 18 Einkommensteuergesetz:
Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Tierärzte und ähnliche Berufe.
Zu den Freiberuflern zählen auch selbstständig tätige Ärzte und Zahnärzte.
Werden diese Berufe im Angestelltenverhältnis ausgeübt, gelten dieselben Vorschriften wie für andere Arbeitnehmer.

Freiberufler sind wie andere Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig.
Alle "selbstständigen Freiberufler" haben also ebenfalls die Möglichkeit, eine private Vollversicherung abzuschließen oder der GKV als so genanntes "freiwilliges Mitglied" beizutreten.


Selbstständige und Freiberufler die bereits in der GKV als freiwillige Mitglieder versichert sind, können jederzeit (unter Einhaltung der Kündigungsfristen in der GKV) zur privaten Krankenversicherung wechseln.

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