
Singles in der privaten
KrankenversicherungFür Singles lohnt
sich die Private Krankenversicherung. Beziehen Sie aber Ihre
aktuelle und zukünftige Lebensplanung in diese Entscheidung mit ein.
Eine spätere Familiengründung mit zwei oder mehr Kindern kann dann
zu höheren Kosten führen.
Berufstätige Ehepaare in der
privaten Krankenversicherung
Ehepaaren ohne
Kind/er: Nur das freiwillig versicherte Familienmitglied kann in
die private Krankenversicherung wechseln, das pflichtversicherte
Familienmitglied bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ehepaare mit
Kind/ern: Das freiwillig versicherte Elternteil kann in die
private Krankenversicherung wechseln. Das andere Elternteil bleibt
pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und die
Kinder bleiben beitragsfrei mitversichert. Achtung: Verdient
jedoch, das privat versicherte Elternteil über der
Versicherungspflichtgrenze, so müssen die Kinder ebenfalls privat
versichert werden.
Familien mit einem Einkommen in
der privaten Krankenversicherung
Verdient nur Einer,
ist der Wechsel in die private Krankenversicherung unter umständen
sehr teuer, da alle Familienmitglieder einen eigenen
Versicherungsvertrag benötigen. Doch auch in diesem Fall bieten wir
Ihnen eine Lösung. Das angestellte oder
Selbstständige/freiberufliche Familienmitglied versichern wir in der
privaten Krankenversicherung. Den Rest der Familie versichern wir in
einer der besten gesetzlichen Krankenversicherungen zum Festpreis
von nur 150,00 EUR. So können Sie Insgesamt
Krankenversicherungsbeiträge sparen und trotzdem die Vorteile der
privaten Krankenversicherung nutzen.
Die private
Krankenversicherung bei Scheidung:
Oft hat der Ehemann die Partnerin
über seinen privaten Krankenversicherungsvertrag mit versichert.
Wenn der Mann nach der Trennung stirbt oder in Zahlungsverzug gerät,
ist auch ihr Versicherungsschutz gefährdet. Wer dagegen bei seinem
berufstätigen Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse
mitversichert war, muss sich nach der Scheidung freiwillig selbst
versichern - privat oder gesetzlich. Für den Krankenschutz in der
Gesetzlichen bleiben nach Zugang des rechtskräftigen
Scheidungsurteils nur drei Monate Zeit. Sonst ist die Mitgliedschaft
in einer Kasse nur noch über die Aufnahme einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu erreichen.
Teurer wird es nach der Scheidung
für Staatsdiener. Verliert etwa die Frau ihren Beihilfeanspruch in
der privaten Krankenversicherung, muss sie ihren Schutz von 50 auf
100 Prozent aufstocken. Dies verdoppelt die Prämie meist. Das
Oberlandesgericht Koblenz entschied in einem solchen Fall, dass der
Ex die höheren Beiträge zusätzlich zum Unterhalt übernehmen muss (13
UF 122/03).
Rückkehr aus der privaten
Krankenversicherung in die GKV
Eine Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Dazu zählen:
- Ein Selbständiger oder Freiberufler nimmt eine
krankenversicherungspflichtige Tätigkeit auf. Beispiel: Ein freier
Architekt lässt sich bei einem Architekturbüro fest anstellen;
- Das Arbeitseinkommen eines privat versicherten Angestellten oder Arbeiters
fällt unter die Versicherungspflichtgrenze
- Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen, werden vom Arbeitsamt
automatisch bei der GKV versichert.
Doch Vorsicht: Seit dem 1.7. 2000 ist eine Rückkehr in die gesetzliche
Krankenversicherung ab dem 55. Lebensjahr gesetzlich ausgeschlossen. Das
gilt auch für Arbeitslose!
Rentner sind in der gesetzlichen Krankenversicherung
versicherungspflichtig, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens
mindestens 90 Prozent der Zeit selbst Mitglied in einer gesetzlichen Kasse oder
als Familienangehörige mitversichert waren.
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