versicherungsvergleich versicherungsvergleich
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich

Private Krankenversicherung

versicherungsvergleich
  Wer kann sich privat versichern
    Selbständige und Freiberufler
    Arbeitnehmer und Angestellte
    Ärzte
    Beamte
    Beamtenanwärter
    Studenten
versicherungsvergleich
  Vorteile der Privaten Krankenversicherung
versicherungsvergleich
  Wechsel in die private Krankenversicherung
versicherungsvergleich
  Informationen für Singles und Familien
versicherungsvergleich
  Krankenzusatz-versicherung
versicherungsvergleich
 

Gesetzliche Krankenversicherung

versicherungsvergleich

versicherungsvergleich

Informationen für Singles und Familien

Singles in der privaten Krankenversicherung

Für Singles lohnt sich die Private Krankenversicherung. Beziehen Sie aber Ihre aktuelle und zukünftige Lebensplanung in diese Entscheidung mit ein. Eine spätere Familiengründung mit zwei oder mehr Kindern kann dann zu höheren Kosten führen.

Berufstätige Ehepaare in der privaten Krankenversicherung

Ehepaaren ohne Kind/er: Nur das freiwillig versicherte Familienmitglied kann in die private Krankenversicherung wechseln, das pflichtversicherte Familienmitglied bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ehepaare mit Kind/ern: Das freiwillig versicherte Elternteil kann in die private Krankenversicherung wechseln. Das andere Elternteil bleibt pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Kinder bleiben beitragsfrei mitversichert. Achtung: Verdient jedoch, das  privat versicherte Elternteil über der Versicherungspflichtgrenze, so müssen die Kinder ebenfalls privat versichert werden.  

Familien mit einem Einkommen in der privaten Krankenversicherung

Verdient nur Einer, ist der Wechsel in die private Krankenversicherung unter umständen sehr teuer, da alle Familienmitglieder einen eigenen Versicherungsvertrag benötigen. Doch auch in diesem Fall bieten wir Ihnen eine Lösung. Das angestellte oder Selbstständige/freiberufliche Familienmitglied versichern wir in der privaten Krankenversicherung. Den Rest der Familie versichern wir in einer der besten gesetzlichen Krankenversicherungen zum Festpreis von nur 150,00 EUR. So können Sie Insgesamt Krankenversicherungsbeiträge sparen und trotzdem die Vorteile der privaten Krankenversicherung nutzen.

Die private Krankenversicherung bei Scheidung:

Oft hat der Ehemann die Partnerin über seinen privaten Krankenversicherungsvertrag mit versichert. Wenn der Mann nach der Trennung stirbt oder in Zahlungsverzug gerät, ist auch ihr Versicherungsschutz gefährdet. Wer dagegen bei seinem berufstätigen Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert war, muss sich nach der Scheidung freiwillig selbst versichern - privat oder gesetzlich. Für den Krankenschutz in der Gesetzlichen bleiben nach Zugang des rechtskräftigen Scheidungsurteils nur drei Monate Zeit. Sonst ist die Mitgliedschaft in einer Kasse  nur noch über die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu erreichen.

Teurer wird es nach der Scheidung für Staatsdiener. Verliert etwa die Frau ihren Beihilfeanspruch in der privaten Krankenversicherung, muss sie ihren Schutz von 50 auf 100 Prozent aufstocken. Dies verdoppelt die Prämie meist. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied in einem solchen Fall, dass der Ex die höheren Beiträge zusätzlich zum Unterhalt übernehmen muss (13 UF 122/03).

Rückkehr aus der privaten Krankenversicherung in die GKV
Eine Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung  nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Dazu zählen:
  • Ein Selbständiger oder Freiberufler nimmt eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit auf. Beispiel: Ein freier Architekt lässt sich bei einem Architekturbüro fest anstellen;
  • Das Arbeitseinkommen eines privat versicherten Angestellten oder Arbeiters fällt unter die Versicherungspflichtgrenze
  • Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen, werden vom Arbeitsamt automatisch bei der GKV versichert.

Doch Vorsicht: Seit dem 1.7. 2000 ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ab dem 55. Lebensjahr gesetzlich ausgeschlossen. Das gilt auch für Arbeitslose!
Rentner sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens mindestens 90 Prozent der Zeit selbst Mitglied in einer gesetzlichen Kasse oder als Familienangehörige mitversichert waren.

 

[Beratung anfordern]

[Kostenlosen Vergleich anfordern]

[Online Tarifvergleich starten]

 

Persönliche Beratung

 Fordern Sie kostenlose und unabhängige Beratung unserer PKV Experten an.

 

Persönliches Angebot

Der einfache Weg zum günstigen Anbieter!

45 Gesellschaften
über 3500 Tarifvarianten
immer günstige Anbieter

 
 
versicherungsvergleich

©2005 www.Finanzmanager24.de Alle Rechte vorbehalten.