versicherungsvergleich versicherungsvergleich
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich
versicherungsvergleich

Private Krankenversicherung

versicherungsvergleich
  Wer kann sich privat versichern
    Selbständige und Freiberufler
    Arbeitnehmer und Angestellte
    Ärzte
    Beamte
    Beamtenanwärter
    Studenten
versicherungsvergleich
  Vorteile der Privaten Krankenversicherung
versicherungsvergleich
  Wechsel in die private Krankenversicherung
versicherungsvergleich
  Informationen für Singles und Familien
versicherungsvergleich
  Krankenzusatz-versicherung
versicherungsvergleich
 

Gesetzliche Krankenversicherung

versicherungsvergleich

versicherungsvergleich

Private Krankenversicherung für Studenten

Studenten und Praktikanten Versicherungspflicht Studenten

Studenten sind bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, versicherungspflichtig (Ausnahmen wie z. B. beim 2. Bildungsweg möglich).

Unter Fachsemester ist das Studieren in einem Fach zu verstehen. Ein Fachwechsel verlängert den Zeitraum entsprechend. Der Anspruch auf Familienversicherung geht jedoch vor. Diese endet aber mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Ab da muss sich der Student selbst gesetzlich versichern.

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist seit dem 1.1.1989 nur zu Beginn des Studiums möglich. Hat der Student davon nicht Gebrauch gemacht, so bleibt nach Beendigung der Familienversicherung die Möglichkeit, sich in der GKV zum Studentenbeitrag zu versichern.

Nach dem 14. Fachsemester bzw. mit dem 30. Geburtstag scheidet der Student aus der Pflichtversicherung aus.

Befreiung von der Versicherungspflicht

Der Student kann sich innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht für die Dauer des Studiums befreien lassen. Als Alternative kann er sich privat krankenversichern. Im Falle einer privaten Krankenvollversicherung kann der Student den Leistungsumfang weitgehend frei bestimmen. Der Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung wird jährlich festgelegt.

Studium und Arbeit

Beschäftigung während des Semesters

Eine Beschäftigung als Arbeitnehmer neben dem Studium ist versicherungsfrei, wenn die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Wochenstunden beträgt. Die Höhe des Einkommens spielt dabei keine Rolle. Wird die Wochenstundenzahl nur während der Semesterferien erhöht, bleibt die Versicherungsfreiheit bestehen.  Semesterferien Beschäftigungen während der Semesterferien sind versicherungsfrei in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, unabhängig von Einkommen und Wochenstundenzahl. In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht.

 

[Beratung anfordern]

[Kostenlosen Vergleich anfordern]

[Online Tarifvergleich starten]

 

Persönliche Beratung

 Fordern Sie kostenlose und unabhängige Beratung unserer PKV Experten an.

 

Persönliches Angebot

Der einfache Weg zum günstigen Anbieter!

45 Gesellschaften
über 3500 Tarifvarianten
immer günstige Anbieter

 
 
versicherungsvergleich

©2005 www.Finanzmanager24.de Alle Rechte vorbehalten.