
Wechsel in die Private Krankenversicherung
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Welche Kündigungsfrist müssen Sie beachten?
Wenn Sie freiwilliges
Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind,
können Sie im Regelfall jederzeit mit einer
Frist von zwei vollen Kalendermonaten
kündigen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum
der schriftlichen Kündigung bei Ihrer
Krankenkasse. Geht Ihre Kündigung z.B. am
13.05. bei der Krankenkasse ein wird diese
zum 01.08. wirksam.
Hat die Kasse in Ihrer Satzung eine kürzere
Kündigungsfrist festgelegt, so gilt diese.
Wenn Sie durch eine Gehaltserhöhung während
des Kalenderjahres die
Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, sind
Sie erst ab Beginn des darauf folgenden
Kalenderjahres freiwillig versichert und
können dann in eine private
Krankenversicherung wechseln.
Wichtig:
Warten Sie unbedingt die schriftliche
Annahmeerklärung der von Ihnen gewünschten
privaten Krankenversicherung ab, bevor Sie
Ihren gesetzlichen
Krankenversicherungsschutz kündigen. Private
Krankenversicherer nehmen immer eine
ausführliche Antragsprüfung vor und es kann
sein, dass Ihr Antrag erst zu einem späteren
Zeitpunkt angenommen wird als Sie eigentlich
kalkuliert haben oder sogar nur mit
Risikozuschlag angenommen oder sogar
abgelehnt wird.
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