Einzelheiten zur Hausratversicherung

Was gehört eigentlich alles zu Hausrat?

Meist denkt man nur an Möbel, Teppiche, Wertsachen, Fernsehgeräte oder auch die Stereoanlage, einfach gesagt, alles was man auf den ersten Blick sieht.

Doch damit hat man seine über Jahre angesammelte "Reichtümer" noch lange nicht erfasst. Geschirr, Besteck, Kleidung und Wäsche, Schallplatten, CDs, Spielsachen der Kinder, Computer, Verbrauchsgüter (z.B. Lebensmittel) und im Keller lagert auch noch eine ganze Menge (z.B. das Schlauchboot für den Urlaub, der Rasenmäher, die Gartenmöbel etc.).

Oft wird die Versicherungssumme deutlich unterschätzt.

Wertsachen in der Hausratversicherung

Wertsachen zählen zum versicherten Hausrat hierzu gehören Bargeld, Urkunden, Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen, Medaillen, Sachen aus Gold, Silber oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände und Antiquitäten.

Diese Wertsachen sind im Rahmen Ihrer Hausratversicherung ohne weitere Vereinbarung bis max. 20% der Versicherungssumme versichert. Eine Erhöhung der Entschädigungsgrenzen ist gegen Beitragszuschlag möglich. Darüber hinaus gelten Entschädigungsgrenzen für Bargeld bis 1.000,- EUR, Urkunden und Wertpapiere bis 2.500,- EUR sowie Schmuck bis 20.000,- EUR, sofern sich diese Wertsachen lediglich unter einfachem Verschluss (z.B. Schublade) befinden.

Antiquitäten

Unter Antiquitäten im Sinne der Bedingungen einer Hausratversicherung versteht man Sachen, die älter als 100 Jahre und keine Möbel sind.

Wird ein 200 Jahre alter Schrank als Möbelstück eingesetzt, so gilt er nicht als Antiquität, sondern ist normal in der Hausratversicherung mitversichert. Hat dieser Schrank einen Wert von z.B. 30.000 EUR, so muss er natürlich entsprechend in der Versicherungssumme berücksichtigt sein.

Was wird im Schadenfall überhaupt ersetzt?

Eine Hausratversicherung ersetzt bei einem ersatzpflichtigen Schaden den Wiederbeschaffungspreis von zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen. Sie erhalten also den Kaufpreis einer gleichwertigen neuen Sache und nicht nur den Wert zum Schadenzeitpunkt. Deshalb spricht man bei der Hausratversicherung auch von einer Versicherung zum Neuwert.

Bei beschädigten Sachen wird die Reparatur und ggf. zusätzlich eine Wertminderung bezahlt. Allerdings darf hierbei der Preis für eine Neuanschaffung nicht überschritten werden.

Wertsachen (z.B. Bargeld, Schmuck etc.) sind jedoch üblicherweise auf max. 20% der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. Des weiteren werden oft für

  • Bargeld EUR 1.000,--
  • Urkunden, Sparbücher, sonstige Wertpapiere EUR 2.500,--
  • Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Sachen aus Gold oder Platin EUR 20.000,--

maximal entschädigt. Sollten Sie höhere Summen versichern wollen, ist eine individuelle Prüfung der Tarife unabdingbar.

Durch einen Versicherungsfall entstehen oft nicht nur reine Sachschäden, sondern es entstehen darüber hinaus auch weitere Kosten wie z.B.

  • Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten (z.B. Aufräumen der Schadenstelle)
  • Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten
  • Transport- und Lagerkosten des versicherten Hausrats als Folge eines Schadenfalls
  • Hotelkosten (sofern Ihre Wohnung aufgrund eines Schadenfalles in keiner zumutbaren Art und Weise genutzt werden kann).

Vorgenannten Kosten sind in aller Regel auf 10%, Hotelkosten auf 1% der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.

Ferner werden für zusätzlich vereinbarte Einschlüsse wie Fahrraddiebstahl, überspannungsschäden infolge von Blitzschlag etc. maximal die individuell vereinbarten Versicherungssummen im Schadenfall entschädigt. Eine Unterversicherung wird bei diesen besonderen Einschlüssen nicht geprüft.

Unterversicherung

Ist zum Zeitpunkt des Schadenfalls der tatsächliche Versicherungswert (entspricht den Kosten bei einer Neuanschaffung des gesamten Hausrats) höher als die vereinbarte Versicherungssumme der Hausratversicherung, so kann der Versicherer eine etwaige Unterversicherung auch für den Teilschaden geltend machen. Dies bedeutet, dass der Schaden nur in dem selben Verhältnis entschädigt wird, wie sich die Versicherungssumme zum Versicherungswert verhält.

Beispiel: Beträgt der Versicherungswert 100.000 EUR und die vereinbarte Versicherungssumme nur 50.000 EUR, so erhält der Versicherungsnehmer bei einem Schaden von 5.000 EUR nur 2.500 EUR.

Leistungsumfang der Hausratversicherung

Der Abschluss einer Hausratversicherung ist für jeden sinnvoll, der eine Wohnung oder ein eigenes Haus hat. Die Hausratversicherung leistet für alle Schäden infolge von Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser- und Sturm Deckung. Versichert sind alle zum Hausrat gehörende Einrichtungsgegenstände (z.B. Möbel, Gardinen, Teppiche etc.) und Sachen, die in einem Haushalt zum Gebrauch (z.B. Waschmaschinen, Geschirr oder Besteck) oder Verbrauch (z.B. der Inhalt der Speisekammer) bestimmt sind.

Wertsachen sind nur in einem bestimmten Umfang in den Schutz eingeschlossen. Auch beruflich genutzte Einrichtungs- und Arbeitsgeräte, wie z.B. Werkzeuge, ein PC oder ein Laptop sind versichert, wenn diese nicht ausschließlich beruflich genutzt werden und keine Handelsware sind. Versichert sind auch Pflanzen, Sportgeräte und Kfz-Zubehör (allerdings keine Ersatzteile), private Antennenanlagen, medizinische Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle, Rasenmäher und sogar Haustiere.

In den Versicherungsschutz sind auch Gegenstände eingeschlossen, die Dritten gehören, wenn sich diese in der Wohnung des Versicherungsnehmers befinden. Ausgenommen ist von dieser Regelung allerdings der Hausrat eines Untermieters. Alle Gegenstände, wie zum Beispiel Einbauküchen, Einbauschränke oder sanitäre Anlagen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, müssen bei Antragstellung benannt werden, damit diese in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind.

Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die durch Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Absturz eines Luftfahrzeuges, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach Einbruch, Leitungswasser (Wasser, das aus kaputten Rohren oder aus Geräten, z.B. Geschirrspülmaschine, Waschmaschine ausläuft, die mit den Rohren verbunden sind) entstanden sind. Ebenso "bestimmungswidriger" Austritt aus Warmwasser- und Dampfheizungen, Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizanlagen, Sturm ab Windstärke 8, Hagel (nur für neue Verträge, ab VHB 92).

Hinzu kommt, dass der Versicherer die Kosten die infolge eines Schadens entstehen trägt. Dies sind zum Beispiel: Ruß- oder Löschwasserschäden, Reparatur von Gebäudeschäden, die durch Einbruchdiebstahl entstanden sind oder Kosten für die Beseitigung von Leitungswasserschäden. Es werden ebenfalls die Hotelkosten, wenn die Wohnung nach einem Schaden vorübergehend nicht mehr bewohnbar ist i.d.R. für maximal 100 Tage übernommen. Die Erstattungshöhe beträgt pro Tag maximal 1% der Versicherungssumme. Zusätzlich sind Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrates (maximal 100 Tage) abgesichert.

Bestimmte Risiken können über den Standardrahmen hinaus versichert werden. Hierzu gehört z.B. die Leistungserweiterung gegen Überspannungsschäden nach einem Blitzschlag. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn viele teure Elektrogeräte im Haushalt vorhanden sind. Oder die Versicherung schützt auch im Freien abgestellte, abgeschlossene Fahrräder. Der Wert der vorhandenen Fahrräder ist Basis für die Festlegung der Entschädigungsgrenze.

Sollen Schäden durch auslaufende Aquarien oder Wasserbetten versichert werden, bedarf es in der Regel eines gesonderten Einschlusses.

Die Glasversicherung benötigen Haushalte mit Isolierverglasung bzw. großer und teurer Verglasung (z.B. Glaswänden), Lärmschutzfenstern und verglasten Dächern. Die Glasversicherung ist gegen Mehrbeitrag versicherbar.

Die sog. Elementarversicherung erstattet Schäden infolge von Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Diese Risiken können ebenfalls zusätzlich versichert werden. Die Hausratversicherung ersetzt den nachgewiesenen Schaden in voller Höhe allerdings nicht mehr als die festgelegte Versicherungssumme. Bei Beschädigungen werden die notwendigen Reparaturen übernommen.

Alle Sachen, die abhanden gekommen oder zerstört sind, werden mit dem Neuwert ersetzt. Unter Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis der versicherte Sachen im neuwertigem Zustand zu verstehen. Werden nach einem Schaden beschädigte oder zerstörte Sachen nicht mehr verwendet, so ersetzt der Versicherer den Preis, der bei einem Verkauf dieser Sachen erzielt würde.

Gegen welche Schäden ist mein Hausrat grundsätzlich versichert?

Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Schäden durch

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Anprall eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung)
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl, Raub und räuberische Erpressung
  • Leitungswasser (Wasser, welches aus dem Leitungswassersystem der Wohnung oder des Hauses austritt)
  • Sturm (Windstärke 8 oder mehr) und Hagel.

Diese versicherten Gefahren können nicht einzeln versichert werden, deshalb spricht man auch von einer verbundenen Hausratversicherung.

Welche Risiken können sonst noch versichert werden?

Bei vielen Anbietern haben Sie auch die Möglichkeit, sich gegen Elementarschäden, wie Erdbeben, Erdrutsch, Hochwasser und Lawinen zu versichern.

Daneben gibt es noch weitere Möglichkeiten den Versicherungsumfang individuell zu erweitern:

  • Einschluss oder Erhöhung der Entschädigungsgrenze von Überspannungsschäden infolge Blitzschlag
  • Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Wertsachen
  • Einschluss von Fahrraddiebstahl
  • Einschluss einfachen Diebstahls von Wäsche und Gartenmöbeln
  • Einschluss von Einbruchdiebstahl in Kraftfahrzeuge
  • Einschluss von Schäden durch Wasseraustritt aus Wasserbetten und Aquarien
  • Einschluss von Schäden durch Stromausfall am Tiefkühl- bzw. Gefriergut
  • Einschluss von Schäden durch Implosion
  • Einschluss von Elementarschäden (z.B. Erdbeben, Hochwasser)

Was ist nicht versichert?

  • Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt wurden.
  • Schäden, die durch Kriegsereignisse und innere Unruhen entstehen.
  • Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser oder Wasseraustritt aus Aquarien oder Wasserbetten (wenn z.B. ein Putzeimer umfällt und einen Teppich verunreinigt).
  • Schäden durch Sturm oder Hagel, die dadurch entstanden sind, dass Türen oder Fenster nicht ordnungsgemäß geschlossen waren (wenn z.B. die Balkontüre offen stand und bei einem starken Unwetter Regenwasser in das Wohnzimmer eindringt; versichert ist jedoch, sofern durch den Sturm eine Scheibe beschädigt wurde und erst dadurch das Regenwasser in die Wohnung gelangte.
  • Schäden durch einfachen Diebstahl (z.B. Wegnahme von Sachen, ohne dass in die Wohnung eingebrochen wurde oder auch ein Trickdiebstahl)
  • Sengschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind (z.B. beschädigtes Sofa durch Zigarettenglut)
  • Schäden durch Kurzschluss und Überspannung an elektrischen Einrichtungen
  • Glasbruch

Einige Anbieter haben ihre Versicherungsbedingungen verbessert, einige der o.g. Ausschlüsse sind bei guten Versicherern dann doch wieder eingeschlossen.

Wie hoch sollte man sich überhaupt versichern?

Fast alle Versicherer bieten eine sog. Pauschalberechnung auf Basis der Wohnfläche an. Sofern mind. EUR 650,-- Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche angesetzt werden, verzichten die Versicherer auf den so genannten Einwand einer eventuellen Unterversicherung.

Sofern sich Wertsachen in Ihrem Haushalt befinden: In aller Regel sind die Wertsachen nur bis maximal 20% der Versicherungssumme mitversichert.

Wo ist mein Hausrat versichert?

Versicherungsort ist die Wohnung, welche im Versicherungsschein genannt wird. Hierzu gehören auch Nebenräume wie Keller oder Waschküchen, welche sich auf demselben Grundstück befinden. Zusätzlich besteht auch Versicherungsschutz für Sachen, die sich in Garagen in unmittelbarer Nähe zur versicherten Wohnung befinden.

Aber eine Hausratversicherung bietet über die so genannte Außenversicherung auch Versicherungsschutz, wenn Sie sich z.B. im Urlaub befinden. Nach derzeitigen Versicherungsbedingungen besteht bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt weltweit Versicherungsschutz. In den meisten Fällen wird die Entschädigung auf 20% der Versicherungssumme, max. 10.000,- EUR begrenzt.

Schadenregulierung

Hat der Versicherungsnehmer Kenntnis von einem Schaden erhalten, so ist er verpflichtet, alles zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Es müssen z.B. gestohlene Sparbücher oder Schecks bzw. Konten gesperrt werden. Hierzu gehört auch, dass defekte Türen oder Fenster zunächst notdürftig, aber relativ einbruchsicher repariert werden oder ein defektes Schloss umgehend ausgewechselt wird.

Man sollte auch beachten, dass die beschädigten Sachen für eine Besichtigung aufgehoben werden. Selbstverständlich ist jeder Schaden nach Kenntnisnahme dem Versicherungsunternehmen umgehend schriftlich zu melden.

Der Versicherer kann zur Aufklärung der Schadenursache alle notwendigen Auskünfte verlangen. Bei jedem Einbruch oder Raub ist die Polizei zu verständigen. Neben der formalen Anzeige muss der Polizei und dem Versicherungsunternehmen ein vollständiges Verzeichnis aller gestohlenen Gegenstände vorgelegt werden, nach Möglichkeit einschließlich der Rechnungen. Um damit nicht erst im Schadensfall mit der Auflistung beginnen zu müssen, empfiehlt sich, ein Verzeichnis anzulegen, in dem die Gegenstände des Hausrates beschrieben sind. Fotos und Rechnungen sollten diese Sammlung ergänzen.

Für Gegenstände, deren Wert schwer feststellbar ist, sollte man sich Expertisen beschaffen.

Ist bei der Prämienberechnung die Formel "Quadratmeter Wohnfläche x EUR 650,--" angewandt worden, ist i.d.R. sichergestellt, dass der Versicherer im Schadenfall auf die "Einrede der Unterversicherung" verzichtet. Das heißt, das Unternehmen prüft nicht, ob der Hausrat mit der richtigen Summe versichert war, sondern zahlt die Entschädigung in Höhe des eingetretenen Schadens. Die Hausratversicherung ersetzt den nachgewiesenen Schaden in voller Höhe, allerdings nicht mehr als die festgelegte Versicherungssumme. Bei Beschädigungen werden die notwendigen Reparaturen übernommen. Alle Sachen, die abhanden gekommen oder zerstört sind, werden mit dem Neuwert ersetzt. Unter Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis der versicherten Sachen im neuwertigem Zustand zu verstehen.

Werden nach einem Schaden beschädigte oder zerstörte Sachen nicht mehr verwendet, so ersetzt der Versicherer den Preis, der bei einem Verkauf dieser Sachen erzielt würde.

Die Entschädigungsgrenzen für Bargeld, für Urkunden, für Briefmarken, Gold, Münzen und Schmuck sind durch Höchstentschädigungen begrenzt. Diese Grenzen sind je Anbieter unterschiedlich. Die Entschädigungsgrenzen können sich erhöhen, wenn die Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Edelsteine oder Perlen, Briefmarken aber auch Münzen, Gold- und Platinteile sowie Urkunden (inkl. Sparbücher und Wertpapiere) in einem Tresor gesichert werden.