Angebot & Antrag Kleingartenversicherung für Gartenhaus & Gartenlaube

Angebot & Antrag Kleingartenversicherung für Gartenhaus & Gartenlaube

Gartenlaube und Laubeninhalt günstig gegen Feuer, Einbruchdiebstahl einschließlich Schäden durch Vandalismus versichern. Zusätzlich können Sie die Versicherung auf Schäden durch Sturm- und Hagel sowie Leitungswasser erweitern.

Der Mindestbeitrag beträgt 34,57 € pro Jahr und enthält bereits die Versicherungssumme von 5.000 € für die Gartenlaube & 2.000 € für den Inhalt der Laube. Die Versicherungssumme je Risiko kann individuell ausgewählt werden. Zusätzliche Gefahren, wie Sturm, Hagel oder Leitungswasserschäden können für das Gebäude und den Inhalt versichert werden. Optional ist auch die Versicherung von Gewächshäusern, Solaranlagen & Gartenmöbel im Freien möglich.

Den Beitrag für die gewünschte Absicherung können Sie einfach online berechnen. Gefällt Ihnen unser Angebot, können Sie die Versicherung sofort online beantragen.

Angebot Kleingartenversicherung für Gartenhaus & Gartenlaube berechnen

Einschlüsse und Risikobegrenzungen

die Gebäudebeschädigung aufgrund eines Einbruchs oder Einbruchversuchs einschließlich Vandalismusschäden (davon 100 € für Zaun und Gartentor) bis 400,00 €
Aufräumungs- und Abbruchkosten, unabhängig von einer eventuellen Unterversicherung bis 250,00 €
Glasversicherung: Gebäudeverglasung der Gartenlaube bis 3 m2 ohne Sonderverglasung bis 500,00 €
In der Feuer- und Einbruchdiebstahlversicherung:
Kleiderschäden pro Schadensereignis bis maximal 250,00 €
Radios und Fernsehgeräte in der Zeit vom 1.3. bis 31.10. jedes Jahres mit einer Gesamthöchstumme von 250,00 €
In der Einbruchdiebstahlversicherung:
Pumpen und Wasseruhren außerhalb der Gartenlaube sind bis 250,00 €
In der Feuerversicherung:
Schäden an der Umzäunung sind unbeschadet der vorstehenden Versicherungssumme zusätzlich mitversichert bis 250,00 €

Versicherte Gefahren und Schäden der Kleingartenversicherung 

Feuerversicherung

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf:

  • Alle Baulichkeiten, die sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, sowie Bäume, Sträucher, Ernten, Gartenkulturen und Umzäunung.
  • Den Inhalt der Baulichkeiten, soweit sie bei einem Brand beschädigt oder vernichtet werden.
  • Aufräumungs- und Abbruchkosten für Gebäude.

Einbruchdiebstahl, Vandalismus

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf:

  • Den Inhalt der Baulichkeiten (Lauben, Schuppen, Gerätehäuser).
  • Schäden durch die Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Baulichkeiten, sowie der versicherten beweglichen Inhaltsgegenstände der Gartenlaube. Vandalismusschäden, sofern sie die Folgen eines Einbruchdiebstahls oder eines Einbruchdiebstahlversuches sind.

Glasversicherung

  • Gebäudeverglasung der Gartenlaube bis 3 qm ohne Sonderverglasung.

Versicherungssummen für die Mindestabsicherung

  • Gebäude (Baulichkeiten) gegen Feuerschäden bis 5.000 EUR.
  • Inhalt der Baulichkeiten gegen Feuer-, Einbruchdiebstahlschäden einschließlich Vandalismusschäden bis 2.000 EUR.
  • Gebäudebeschädigungen anlässlich eines Einbruchs oder Einbruchsversuchs einschließlich Vandalismusschäden (davon 100,– EUR Zaun und Gartentor) unabhängig von einer evtl. Unterversicherung bis 400,– EUR
  • Aufräumungs- und Abbruchkosten, unabhängig von einer eventuellen Unterversicherung bis 250,– EUR
  •  Glasversicherung: Gebäudeverglasung der Gartenlaube bis 3 m2 ohne Sonderverglasung bis 500,– EUR

Einschlüsse und Risikobegrenzungen

In der Feuer- und Einbruchdiebstahlversicherung:

  • Kleiderschäden pro Schadensereignis bis maximal 250,– EUR
  • Radios und Fernsehgeräte in der Zeit vom 1.3. bis 31.10. jedes Jahres mit einer Gesamthöchstumme von 250,– EUR

In der Einbruchdiebstahlversicherung:

  • Pumpen und Wasseruhren außerhalb der Gartenlaube sind bis 250,– EUR mitversichert, wenn sie an einem Eisen- oder Holzpfahl verankert sind.

In der Feuerversicherung:

  • Schäden an der Umzäunung sind unbeschadet der vorstehenden Versicherungssumme zusätzlich mitversichert bis 250,– EUR

Versicherte Sachen

  • Gegenstände, die zur Gartenbewirtschaftung gehören, infolge ihrer Ausmaße aber nicht in die Baulichkeiten eingebracht werden können, sind versichert, wenn sie sich innerhalb des umzäunten Kleingartens befinden. Der Versicherungsschutz hierfür setzt aber voraus, dass die betreffenden Gegenstände angeschlossen, das heißt, so gesichert sind, dass sie ohne besondere Schwierigkeiten nicht entfernt werden können (Gartenmöbel sind über den Zusatzvertrag zu versichern)
  • Zum Inhalt der Baulichkeiten zählen die zur Bewirtschaftung eines Kleingartens notwendigen Geräte und Werkzeuge, ferner die für einen vorübergehenden Aufenthalt im Kleingarten notwendigen Lebensmittel (max. im Wert von 50,– EUR) sowie die zu einer zeitweiligen Übernachtung dienenden Sachen. Hierzu gehören nicht die von der Wohnung vorübergehend in die Laube verbrachten Hausratgegenstände. Fremdes Eigentum ist ebenfalls nicht versichert.

In Ihrer Kleingartengrundversicherung gewähren wir Versicherungsschutz gegen

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl-, Vandalismus- und
  • Glasbruch-Schäden.

Bitte beachten Sie, dass die Risiken Sturm und Leitungswasser nur zusätzlich versicherbar sind.

Maßgebend für den Umfang der Versicherung sind die:

  • Allgemeine Bedingungen für die Neuwertversicherung von Wohngebäuden (VGB 88);
  • Allgemeine Bedingungen für die Neuwertversicherung des Hausrates (VHB 92)

Abweichend von den Allgemeinen Bedingungen für die Neuwertversicherung von Wohngebäuden (VGB 88) und die Neuwertversicherung des Hausrates (VHB 92) gelten folgende Besonderen Vereinbarungen:

Der Feuerversicherungsschutz zum Neuwert erstreckt sich auf:

  • alle Baulichkeiten, die sich auf dem Kleingartengrundstück befinden, sowie Bäume, Sträucher, Ernten, Gartenkulturen und Umzäunung;
  • den Inhalt der Baulichkeiten, soweit sie bei einem Brand beschädigt oder vernichtet werden;
  • Aufräumungs- oder Abbruchkosten für Gebäude.

Der Einbruchdiebstahl-Versicherungsschutz zum Neuwert bezieht sich auf:

  • den Inhalt der Baulichkeiten (Lauben, Schuppen, Gerätehäuser);
  • Schäden durch die Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Baulichkeiten sowie der versicherten beweglichen Inhaltsgegenstände der Gartenlauben (Vandalismusschäden, sofern sie die Folgen eines Einbruchdiebstahls oder eines Einbruchdiebstahlversuches sind).

Versicherte Sachen:

  • Gegenstände, die zur Gartenbewirtschaftung gehören, infolge ihrer Ausmaße aber nicht in die Baulichkeiten eingebracht werden können, sind versichert, wenn sie sich innerhalb des umzäunten Kleingartens befinden. Der Versicherungsschutz hierfür setzt aber voraus, dass die betreffenden Gegenstände angeschlossen, das heißt, so gesichert sind, dass sie ohne besondere Schwierigkeiten nicht entfernt werden können (Gartenmöbel sind über den Zusatzvertrag zu versichern);
  • Zum Inhalt der Baulichkeiten zählen die zur Bewirtschaftung eines Kleingartens notwendigen Geräte und Werkzeuge, ferner die für einen vorübergehenden Aufenthalt im Kleingarten notwendigen Lebensmittel (max. im Wert von 50,– EUR) sowie die zu einer zeitweiligen Übernachtung dienenden Sachen. Hierzu gehören nicht die von der Wohnung vorübergehend in die Laube verbrachten Hausratgegenstände. Fremdes Eigentum ist ebenfalls nicht versichert.

Kleingartenzusatzversicherung

Die Versicherungssummen, bzw. der Deckungsumfang der Grundversicherung reicht von Fall zu Fall nicht aus, um den Versicherungsbedarf abzudecken. Mit der Zusatzversicherung besteht die Möglichkeit die Versicherungssummen zu erhöhen, bzw. verschiedene Deckungserweiterungen zu beantragen. Eine Zusatzversicherung kann nur vereinbart werden, wenn eine Kleingartengrundversicherung beantragt wurde oder bereits besteht. Die diversen Deckungserweiterungen sind dem Antrag: Kleingarten Einzelversicherung Zusatzversicherung Baustein B zu entnehmen.

Ausschlüsse

Nicht versichert sind:

  1. Geräte der Unterhaltungselektronik, Schallplatten, Kassetten, CD’s, Sat-Anlagen, Handys, Funkgeräte, Walkmen und Musikinstrumente sowie deren Zubehörteile.
  2. Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher, Sammlungen, Gold-, Silber- und andere Schmucksachen, Kunstgegenstände, Foto- und optische Apparate einschließlich Brillen sowie Pelze, echte Teppiche und Antiquitäten.
  3. Fahrräder, Sportgeräte, Zelte, Angelgerät, Boote und deren Zubehör.
  4. Haus- und andere Tiere (Ausnahme: Schlachtwert 30,– EUR).
  5. In der Einbruchdiebstahlversicherung: Bäume, Sträucher, Ernten, Gartenkulturen sowie Badebecken, Gartenteiche, Partyzelte u.ä. Für Schäden an der Gewächshausverglasung kann eine separate Glasversicherung abgeschlossen werden.

Obliegenheiten im Schadensfall

  1. Abwendung und Minderung des Schadens.
  2. Unverzügliche Meldung an die Versicherungsgesellschaft/Agentur.
  3. Innerhalb von 5 Tagen Anzeige unter Vorlage einer bewerteten Schadensaufstellung bei der Polizei.
  4. Bei Schäden über 250,– EUR Meldung innerhalb von 5 Tagen an die Versicherung.

Fragen zur Kleingartenversicherung

Rufen Sie uns kostenfrei an und lassen Sie sich beraten.

Telefon (0800) 80 800 24

Versicherungsschutz

  • Gartenlaube – Feuerschäden zum Neuwert 5.000 €
  • Inhalt – Feuer- und Einbruchdiebstahlschäden 2.000 €
  • Gebäudeverglasung der Gartenlaube 500 €
  • Radios und Fernsehgeräte 250 €
  • Vandalismusschäden an der Gartenlaube 400 €

Zum Beitrag von 34,57 € pro Jahr

Zusätzlich können weitere Risiken versichert werden

  • Leitungswasser & Sturm- und Hagelversicherung
  • Gartenmöbel im Freien gegen einfachen Diebstahl
  • Gewächshäuser
  • Solaranlagen im Freien

Haftpflichtversicherung

Wichtig für Schäden gegenüber Dritten

Rechtsschutzversicherung

Wichtig für Streitigkeiten