Mit der Basis Rente die staatliche Förderung nutzen

Folgende Vorteile bietet die Basis Rente

Garantierte Rente

Sie erhalten eine lebenslange garantierte Rentenzahlung.

Attraktive Steuervorteile

2017 werden bereits 84 % der geleisteten Beiträge steuerlich berücksichtigt. In den Folgejahren steigt dieser Anteil pro Jahr um zwei Prozentpunkte.

Insolvenz- und Hartz-IV-sicher

Die Basis-Rente ist in der Ansparphase bei Arbeitslosigkeit und Insolvenz geschützt.

VergleichBasis Rente kostenfrei anfordern!

Fordern Sie Ihren individuellen Vergleich Basis Rente kostenfrei an.

Für alle, die nichts zu verschenken haben

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Rürup-Rente bzw. BasisRente kann von jedem zur Altersvorsorge genutzt werden. Damit die Rentenversicherung in der Basisversorgung steuerlich gefördert ist, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Auszahlung frühestens ab dem 62. Lebensjahr
  • Auszahlung nur in Form einer monatlichen lebenslangen Rente (alternativ: Zusammenfassung zu einer jährlichen Auszahlung)
  • Abtretung, Verpfändung oder Verkauf des Vertrages ist nicht möglich
  • Im Todesfall ebenfalls nur Rentenauszahlung möglich – ausschließlich an Ehepartner oder Kinder

Die Beiträge zur Basis Rente werden steuerlich gefördert. Der maximal absetzbare Beitrag beträgt 23.362€ für ledige und 46.724€ für verheiratete. Im Jahr 2017 werden 84% der Beiträge steuerlich gefördert. Dieser Prozentsatz erhöht sich pro Jahr um 2% bis er im Jahr 2025 zu 100% gefördert wird.

Vorteile der Basis-Rente

  • Lebenslange garantierte Rentenzahlung
  • „Inflationsschutz“ durch dynamische Anpassung möglich
  • Flexibler Rentenbeginn durch die Abrufphase
  • Zusätzliche Absicherung der Berufsunfähigkeit (BUZ) möglich
  • Zusätzliche Absicherung des Ehegatten (PartnerVorsorge) in Form einer lebenslangen Rentenleistung möglich
  • Keine Gesundheitsprüfung (außer bei Einschluss einer Zusatzversicherung)

Zusätzliche Vorteile bei Fondsgebundener Basis Rente

  • Kapitalabsicherung durch Garantie-Optionen
  • Professionelles Fondsmanagement
  • Breite Risikostreuung der Anlage (Investmentfondsprinzip)
  • Kein Mindestbeitrag je Fonds

Basis Rente einfach erklärt