Pedelec & E-Bike Versicherung – Fahrrad-Vollkaskoversicherung

Fahrrad-Vollkaskoversicherung für E-Bikes

Mit der Fahrrad-Vollkaskoversicherung ist Ihr E-Bike im Falle eines Diebstahls oder Schadens rundum abgesichert. Nutzen Sie unserem E-Bikes Versicherungsvergleich. Berechnen Sie für Ihr Mountainbike, Trekkingrad, Citybike oder Rennrad In weniger als 3 Minuten den günstigsten Versicherungsschutz. Wählen Sie den passenden Tarif und schließen Sie die Fahrradversicherung sofort online ab.

Neuwertentschädigung bei Diebstahl des Fahrrades sowie Teile (auch Akku)

  • Der Versicherer erstattet die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme.

Versichert sind auch Reparaturkosten in Folge von z. B. Unfall, Fall- oder Sturzschäden sowie Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung und Elektronikschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten.

Highlights der Besten Fahrradversicherungen

  • Neue Diebstahl-Regelung: Rad muss nur noch abgeschlossen werden – die Pflicht zum Anschließen an einen festen Gegenstand entfällt
    Verschleiß bis 5 Jahre mitversichert (auch an Reifen und Bremsen)
  • Unbegrenzte Laufzeit möglich
  • Neue & gebrauchte Räder versicherbar

Top Anbieter für E-Bikes Versicherung

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Ammerländer FahrradversicherungHighlights: Verschleiß bis 5 Jahre mitversichert (auch an Reifen und Bremsen) Neue Diebstahl-Regelung: Rad muss nur noch abgeschlossen werden – die Pflicht zum Anschließen an einen festen Gegenstand entfällt. Auch für Carbon-Räder

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andsafe Fahrradversicherung Fahrrad-, Pedelecs- und E-Bikeandsafe Fahrradversicherung für Fahrrad-, Pedelecs- und E-Bike

andsafe FahrradversicherungHighlights: Monatlich kündbar und immer ohne Selbstbeteiligung – Online individuell zusammengestellt, in 5 Minuten versichert, jederzeit flexibel erweiterbar. Auch für Carbon-Räder Auch für Downhill Bikes

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Was ist versichert?

  • E-Bikes mit Tretunterstützung bis max. 25km/h, ohne Versicherungs- oder Führerscheinpflicht mit einem Kaufpreis bis 10.000 Euro. Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad mit oder ohne Hilfsmotor (elektrounterstützendes Fahrrad bzw. Pedelec).
    Dazu gehören alle fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile wie Sattel, Lenker, Lampen,
    Gepäckträger, etc. Nicht versichert sind Fahrräder, die führerschein- oder versicherungspflichtig sind.
  • Exklusiv: auch Schäden an Mieträdern im Urlaub mitversichert
  • Gepäck

Versicherungsschutz besteht für:

  • Diebstahl, Teilediebstahl (auch Akku)
  • Einbruchdiebstahl, Raub
  • Diebstahl aus gesichertem Fahrradträger
  • Vandalismus
  • Beschädigung durch Unfall
  • Brand
  • Fallschäden
  • Sturzschäden
  • Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
  • Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und am Steuerungsgerät.

Was ist nicht versichert?

Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Dazu gehören z. B.:

  • Schäden (Mängel), die unter eine Garantie des Herstellers oder die Gewährleistung des Verkäufers fallen,
  • Schäden durch Rost oder Oxidation,
  • Schäden, die bei der Teilnahme an Sportveranstaltungen oder Wettkämpfen entstehen.
  • Leistungen für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Es können nicht alle denkbaren Fälle versichert werden. Einige Fälle sind aus dem Versicherungsschutz herausgenommen, z. B. alle Schäden:

  • aus vorsätzlicher Handlung,
  • an gewerblich genutzten Fahrrädern, (gewerbliche Fahrräder können über einen anderen Tarif versichert werden)
  • die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen,
  • durch Kernenergie, Erdbeben, etc.

Wo bin ich versichert?

  • Die Fahrrad-Vollkaskoversicherung gilt weltweit. Wenn Ihnen z. B. während eines Auslandsaufenthaltes
    (z. B. Urlaub) das Fahrrad gestohlen wird, sind Sie auch geschützt. Bei einigen Versicherungen gilt der Schutz nur für Europa.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
  • Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
  • Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.
  • Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten.
  • Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie dies der Versicherung melden.

Wann und wie zahle ich?

Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können den Beitrag überweisen oder die Versicherung ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Einige Versicherungen bieten nur die Zahlung per Lastschrift an.

Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres
kündigen.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Sie oder die Versicherung können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen. Sie oder die Versicherung können auch kündigen
z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfall des versicherten Risikos. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Wenn Sie Ihr Fahrrad verkaufen können Sie den Vertrag sofort kündigen.

Alle Dokumente zur Fahrradversicherung für E-Bike

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Fahrrad-Vollkaskoversicherung für E-Bikes

Der Ausdruck „Pedelec“ beziehungsweise „E-Bike“ bezeichnet Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis maximal 25 km/h ohne Versicherungs- oder Führerscheinpflicht. Bei Pedelecs unterstützt der Antrieb beim Treten, bei E-Bikes ersetzt er die Muskelkraft. Wie häufig üblich, fassen wir beide Bezeichnungen unter dem Begriff „E-Bike“ zusammen. Von Fahrrädern sprechen wir, wenn es sich um ein Modell ohne Elektroantrieb handelt.
Ja, Sie können auch Ihr E-Bike mit Carbonrahmen versichern. Für Carbonräder ohne Elektroantrieb gilt dieses Angebot derzeit noch nicht. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Das hängt davon ab, ob es sich um ein neues, rabattiertes oder gebrauchtes Rad handelt. Neues Fahrrad/E-Bike: Die Versicherungssumme ist der Kaufpreis. Damit ist der Wert versichert, den Sie für das Fahrrad/E-Bike bezahlt haben (Neuwert). Mit eingerechnet werden fest mit dem Fahrrad/E-Bike verbundene und zur Funktion des Fahrrades gehörende Teile. Nicht mit eingerechnet werden daher z. B. ein loses Fahrradschloss, ein Fahrradanhänger oder eine Luftpumpe. Rabattiertes Fahrrad/E-Bike: Grundsätzlich wird der bezahlte Wert als Versicherungssumme angesetzt. Sollte auf der Rechnung jedoch der ursprüngliche Wert des Fahrrades/E-Bikes vermerkt sein (Neuwert), können Sie sich aussuchen, ob Sie den rabattierten oder ursprünglichen Wert zugrunde legen. Gebrauchtes Fahrrad/E-Bike: Für die Versicherungssumme wird der Wert, den der Erstbesitzer des Fahrrades/E-Bikes bezahlt hat, zugrunde gelegt. Hier gelten die gleichen Regeln wie für ein neues bzw. rabattiertes Fahrrad/E-Bike.
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch handelt fahrlässig, wer die „erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“. Kommt ein Schaden zustande, weil man sorglos gehandelt hat und der Schaden war in der eingetretenen Form absehbar, so handelt man grob fahrlässig. Da es einem immer mal passieren kann, dass man nicht ganz so vorsichtig handelt, wie man vielleicht sollte, schließen wir die grobe Fahrlässigkeit in unserem Schutz mit ein. D.h. auch wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, stehen Ihnen unsere Versicherungsleistungen in vollem Umfang zu. Wichtig ist, dass ein Schaden nicht beabsichtigt herbeigeführt wird, dies gilt nicht als grobe Fahrlässigkeit.
Folgende Fahrradtypen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
  • Dirt-Bikes
  • Velomobile/vollverkleidete Fahrräder
  • Eigenbauten
  • E-Bikes, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht (z.B. S-Pedelecs)
Das E-Bike muss zum Schutz gegen Diebstahl abgeschlossen werden. Welches Schloss Sie hierfür nutzen, überlassen wir Ihnen. Mit Ausnahme von Zahlenschlössern akzeptieren wir alle Modelle unabhängig von Marke, Typ und Kaufpreis. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich bei Ihrem Fachhändler vor Ort über Sicherheitsstufen und Schlossarten zu informieren. Um Ihr E-Bike bestmöglich zu schützen, empfehlen wir Ihnen außerdem, es an einem festen Gegenstand anzuschließen – Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist dies jedoch nicht, denn wir wissen, wie beschwerlich die Suche nach dem geeigneten Laternenpfahl, Fahrradständer o.ä. im Alltag sein kann. Achtung: Hier gibts es unterschiedliche Regelungen

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