Versicherungen

FAQ – Fragen zum Thema Versicherungen


Ähnlich wie die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung können Sie auch Ihre Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen. Wenn Sie Fragen dazu haben, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden.
Eine Zahnzusatzversicherung kann in der Regel auch abgeschlossen werden, wenn man bereits in zahnärztlicher Behandlung ist. Allerdings werden die Kosten für laufende Behandlungen nicht von der Versicherung übernommen. Bei jedem Antrag werden zudem Gesundheitsfragen zu Ihrem Zahnstatus gestellt, um das individuelle Risiko abschätzen zu können.
Es ist möglich, bis zu drei fehlenden Zähnen in Ihre Zahnersatzversicherung aufzunehmen. Allerdings wird für jeden fehlenden Zahn ein Risikozuschlag von 25% auf den Versicherungsbeitrag erhoben. Zudem reduzieren sich die Erstattungsgrenzen in den ersten vier Jahren um die Hälfte, wenn zwei oder mehr Zähne fehlen.
Um die Gesundheit Ihrer Zähne zu erhalten, ist eine regelmäßige Zahnprophylaxe unerlässlich. Wir unterstützen Sie dabei und übernehmen, abhängig von dem von Ihnen gewählten Paket, bis zu 150 € jährlich für professionelle Zahnreinigungen. Diese können einmal oder auch mehrmals im Jahr durchgeführt werden, um Ihre Zahngesundheit bestmöglich zu erhalten.
In manchen Zahnzusatzversicherungen muss der Kunde eine Wartezeit von mehreren Monaten einhalten, bevor er Leistungen in Anspruch nehmen kann. Dies soll verhindern, dass Versicherte direkt nach Vertragsabschluss teure Behandlungen durchführen lassen. Bei uns gibt es jedoch keine Wartezeiten. Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sind Sie vollständig geschützt und können alle Leistungen sofort nutzen.
Eine Zahnzusatzversicherung ist in vielen Fällen sinnvoll, da das Risiko für einen Zahnersatz oder andere zahnerhaltende Behandlungen oft gut einschätzbar ist. Füllungen, Kronen oder wurzelbehandelte Zähne müssen erfahrungsgemäß irgendwann ausgetauscht werden. Eine erbliche Veranlagung für Parodontitis kann ebenfalls zu Zahnproblemen führen. Daher ist es empfehlenswert, frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, um bei aufwendigen Behandlungen Kosten zu sparen. Hochwertige Materialien, modernste Technik und perfekte Ästhetik können eine zahnärztliche Behandlung ebenfalls teuer machen und sind gute Gründe für eine Zahnzusatzversicherung.
Unsere Zahnzusatzversicherungskosten sind individuell auf Ihre Bedürfnisse und Gesundheitszustand zugeschnitten. Wir bieten maßgeschneiderten Schutz zu einem günstigen Monatsbeitrag an (siehe Tarifvergleich). Unsere Beiträge sind altersabhängig gestaffelt und passen sich Ihrem Risikoprofil an. Es gibt keine Alterungsrückstellungen, die den Beitrag erhöhen könnten. Wenn Sie die nächste Altersstufe erreichen, zahlen Sie einfach den entsprechend höheren Beitrag.
Die Zugehörigkeit in einem Verband, Verein oder Kolonie für Kleingärten ist Voraussetzung für die Annahme des Antrages.
Wer einen Schrebergarten vor den To­ren der Stadt hat, braucht ei­ne separa­te Absicherung. Steht das Gartenhäus­chen etwa auf ei­nem Pachtgrundstück im Bereich einer Kleingartenanlage, können Sie eine entspre­chende Ver­sicherung abschließen. Viele Satzun­gen schreiben aber auch den Ab­schluss ei­ner privaten Gartenhaus- oder Klein­gartenversicherung vor. Diese kombi­niert dann oft den Schutz, den Sie von der Gebäude- und Haus­ratversicherung gewohnt sind.
Kleingärten & Schrebergärten sind den üblichen Gefahren wie Feuer, Sturm, Diebstahl, Vandalismus und Schäden durch Leitungswasser ausgesetzt. Besonders problematisch ist vor allem die hohe Zahl an Einbruchdiebstahlschäden, gefolgt von den seit einigen Jahren vermehrt auftretenden Sturmschäden, die zum Teil hohe Folgeschäden verursachen. Zum Totalschaden kommt es in den meisten Fällen durch Feuer in Kleingärten. Diese Schäden werden häufig durch Brandstiftung ausgelöst, die Schadensumme kann enorm sein.

Wer einen Schrebergarten vor den To­ren der Stadt hat, braucht ei­ne separa­te Absicherung. Steht das Gartenhäus­chen etwa auf ei­nem Pachtgrundstück im Bereich einer Kleingartenanlage, können Sie eine entspre­chende Ver­sicherung abschließen. Viele Satzun­gen schreiben aber auch den Ab­schluss ei­ner privaten Gartenhaus- oder Klein­gartenversicherung vor. Diese kombi­niert dann oft den Schutz, den Sie von der Gebäude- und Haus­ratversicherung gewohnt sind.

Kleingärten & Schrebergärten sind den üblichen Gefahren wie Feuer, Sturm, Diebstahl, Vandalismus und Schäden durch Leitungswasser ausgesetzt. Besonders problematisch ist vor allem die hohe Zahl an Einbruchdiebstahlschäden, gefolgt von den seit einigen Jahren vermehrt auftretenden Sturmschäden, die zum Teil hohe Folgeschäden verursachen. Zum Totalschaden kommt es in den meisten Fällen durch Feuer in Kleingärten. Diese Schäden werden häufig durch Brandstiftung ausgelöst, die Schadensumme kann enorm sein.