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Persönliches Sparpotenzial ermitteln
Versicherung zum Jahresende wechseln
Sie haben ein so genanntes Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr bisheriger Versicherer den Beitrag erhöht hat. Dann können Sie bis 4 Wochen nachdem Sie über die Erhöhung informiert wurden, den bestehenden Vertrag kündigen.
Eine eVB Nummer müssen Sie in diesem Fall nicht vorlegen. Sie müssen nur 2 Dinge tun:
- Rechtzeitig den bestehenden Vertrag kündigen.
- Vor dem 01.01. einen neuen Vertrag abschließen.
Der Vertragsabschluss erfolgt ganz einfach aus dem Vergleichsergebnis, durch den Klick auf „Weiter“ und auf der nächsten Seite durch Auswahl von „direkt Online beantragen“. Ihre Daten werden dann an den Versicherer übermittelt und Sie erhalten von diesem einen Versicherungsschein. Der neue Versicherer übermittelt eine neue eVB-Nummer an die Zulassungsstelle und der Vorgang ist abgeschlossen.
Nach Erhalt des Versicherungsscheins können Sie den Antrag immer noch mit einer Frist von 14 Tagen widerrufen.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen
Steigen die Versicherungsbeiträge, ohne dass dies vom Versicherungsnehmer verschuldet wird, besteht für Ihren Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Oftmals sind Beitragserhöhungen gut versteckt, da der Versicherungsbeitrag zwar sinkt, allerdings nicht in der Höhe, die dem Versicherungsnehmer aufgrund der neuen, verbesserten SF-Klasse zustehen würde. Nutzen Sie hier das außerordentliche Kündigungsrecht.