Was passiert mit der betrieblichen Altersversorgung, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Bei einem Arbeitgeberwechsel bleiben die bereits erworbenen Anwartschaften in der Regel erhalten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die bAV fortgeführt werden kann, z.B. durch Übertragung auf den neuen Arbeitgeber oder Fortführung als private Vorsorge. Die Details sollten mit dem bisherigen und neuen Arbeitgeber sowie ggf. einem Fachmann geklärt werden.

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