Was ist grobe Fahrlässigkeit?

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch handelt fahrlässig, wer die „erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“. Kommt ein Schaden zustande, weil man sorglos gehandelt hat und der Schaden war in der eingetretenen Form absehbar, so handelt man grob fahrlässig. Da es einem immer mal passieren kann, dass man nicht ganz so vorsichtig handelt, wie man vielleicht sollte, schließen wir die grobe Fahrlässigkeit in unserem Schutz mit ein. D.h. auch wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, stehen Ihnen unsere Versicherungsleistungen in vollem Umfang zu. Wichtig ist, dass ein Schaden nicht beabsichtigt herbeigeführt wird, dies gilt nicht als grobe Fahrlässigkeit.