Wie lege ich die Versicherungssumme fest?

Das hängt davon ab, ob es sich um ein neues, rabattiertes oder gebrauchtes Rad handelt. Neues Fahrrad/E-Bike: Die Versicherungssumme ist der Kaufpreis. Damit ist der Wert versichert, den Sie für das Fahrrad/E-Bike bezahlt haben (Neuwert). Mit eingerechnet werden fest mit dem Fahrrad/E-Bike verbundene und zur Funktion des Fahrrades gehörende Teile. Nicht mit eingerechnet werden daher z. B. ein loses Fahrradschloss, ein Fahrradanhänger oder eine Luftpumpe. Rabattiertes Fahrrad/E-Bike: Grundsätzlich wird der bezahlte Wert als Versicherungssumme angesetzt. Sollte auf der Rechnung jedoch der ursprüngliche Wert des Fahrrades/E-Bikes vermerkt sein (Neuwert), können Sie sich aussuchen, ob Sie den rabattierten oder ursprünglichen Wert zugrunde legen. Gebrauchtes Fahrrad/E-Bike: Für die Versicherungssumme wird der Wert, den der Erstbesitzer des Fahrrades/E-Bikes bezahlt hat, zugrunde gelegt. Hier gelten die gleichen Regeln wie für ein neues bzw. rabattiertes Fahrrad/E-Bike.

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