Kreditkosten steuerlich geltend machen – was ist möglich?

Kreditkosten steuerlich geltend machen

Kreditkosten steuerlich geltend machen – was ist möglich?

Ob privat oder gewerblich, die Finanzierung alltäglicher Anschaffungen über einen Kredit stellt keine Seltenheit dar. Neben der monatlichen Belastung, die durch die Tilgung der Kreditraten entsteht, hoffen Kreditnehmer auf finanzielle Vorteile während der Kreditlaufzeit. Tatsächlich ist es möglich, Teile der Kreditkosten steuerlich geltend zu machen. Der folgende Überblick zeigt, bei welchen Kreditarten dies möglich ist und welche Kosten konkret für das Finanzamt interessant sind.

Grundlegendes zur steuerlichen Behandlung

Bei der Finanzierung über einen Ratenkredit sind die monatlichen Kreditraten in zwei Anteile zu unterteilen. Mit jeder Rate zahlen Sie einen Teil des in Anspruch genommenen Kreditbetrags sowie Kreditzinsen zurück. Diese Zinsen fungieren für den Kreditgeber als Einnahme und machen die Vergabe von Krediten wirtschaftlich überhaupt erst lohnend.

Allein die Kreditzinsen stellen eine Belastung für den Kreditnehmer dar, die sich steuerlich geltend machen lassen. Dies gilt jedoch auch nur bei bestimmten Kreditarten und primär im betrieblichen Bereich. Für einen Privatkunden ist die Geltendmachung der Kreditzinsen allein möglich, wenn es sich um eine außergewöhnliche Belastung handelt. Diese nachzuweisen, beispielsweise beim Finanzierungsbedarf aufgrund einer schweren Krankheit, wird zur Herausforderung. Hier empfiehlt sich eine frühzeitige Absprache mit dem Steuerberater oder Finanzamt.

Welche Kreditarten sind absetzbar?

In erster Linie sind die Zinsen betrieblicher Kredite steuerlich absetzbar. Hierbei muss erkennbar sein, dass die Kreditzinsen die Betriebsausgaben erhöhen bzw. es sich um Werbungskosten handelt. In letzterem Fall muss für das Finanzamt deutlich werden, dass die per Kredit getätigte Investition der Generierung neuer Einnahmen durch das Unternehmen dient.

Auch Immobilienkredite für Neubau, Kauf oder Modernisierung sowie Studienkredite fallen in den Bereich von Krediten, deren Zinsen bei der Steuererklärung als Belastung angegeben werden können. Wann und wie dies genau möglich wird, zeigt die nachfolgende Grafik auf:

Kreditkosten steuerlich geltend machenWie bei anderen Arten von Werbungskosten und Belastungen sollten Steuerpflichtige von einer sporadischen Prüfung durch das Finanzamt ausgehen. Es muss also nicht in jeder Situation ein direkter Nachweis über die angegebenen Kreditzinsen eingereicht werden. Ein solcher Nachweis ist jedoch auf Nachfrage sofort zu übermitteln.

Wo genau sind die Kreditzinsen einzutragen?

In welchen Formularen und Zeilen die Kreditzinsen einzutragen sind, hängt von der Art des Kredits ab. Bei einem gewerblichen Kredit sind die Zinsen eine klassische Betriebsausgabe und als solche einzutragen. Bei anderen Kreditarten kann es sich um Werbungskosten oder eine Sonderausgabe handeln, bei einem Privatkredit eventuell unter eine außergewöhnliche Belastung.

Es empfiehlt sich, den Umstand einmalig mit einem Steuerberater abzuklären oder konkret beim Finanzamt nachzufragen. Hierdurch entsteht Sicherheit für die nachfolgenden Jahre, zumal die meisten Kredite mit einer Vertragslaufzeit von mehreren Jahren getilgt werden und deshalb bei mehreren Steuererklärungen eine Rolle spielen.

Weitere Besonderheiten zur Versteuerung

Um zu erfahren, welche Kreditarten absetzbar sind, lohnt ein detaillierter Blick in den Kreditvertrag. Gerade bei älteren Verträgen mit einer längeren Laufzeit werden sich noch Bearbeitungsgebühren im Vertrag finden lassen. Diese wurden vor wenigen Jahren für ungültig erklärt und können zurückgefordert werden. Entsprechend können diese auch nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Wer als Privatkunde Kreditzinsen bei der Steuer angeben möchte, hat sehr strikte Bedingungen nachzuweisen. Beispiele sind die Finanzierung einer Zweitwohnung am Studienort oder die anteilige Anrechnung bei einer Modernisierung, wenn eine Mietimmobilie vom Vermieter selbst mit bewohnt wird. Eine steuerliche Beratung ist hier dringend anzuraten.

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