Weniger Rente wegen Photovoltaikanlage

Weniger Rente wegen Photovoltaikanlage

Die Zeitschrift Finanztest berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe, dass Erwerbsunfähigkeitsrentner und Altersrentner unter 65 Jahren mit einer Photovoltaikanlage auf Ihrem Hausdach mit Renteneinbußen rechnen müssen, wenn sie mit der Anlage mehr als 450 € im Monat verdienen. Unbegrenzt hinzu verdienen können jedoch Rentner die regulär in Rente gehen. Derzeit beginnt die Regelaltersrente exakt mit 65 Jahren und zwei Monaten. Wer früher in Rente geht und mehr als 450 € monatlich hinzu verdient, muss dies der Rentenversicherung melden. Eine Rentenkürzung ist auch nachträglich möglich.


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