Schutz für alle Familienmitglieder – Abdeckung von Kindern und Tieren

Familien-Haftpflicht: Schutz für Kinder & Haustiere

Schutz für alle Familienmitglieder – Abdeckung von Kindern und Tieren

Die Haftpflichtversicherung soll Schadensersatzansprüche von Dritten begleichen und so vor einem finanziellen Fiasko schützen. Viele Versicherer bieten Familientarife an und bewerben einen Rundumschutz für alle Familienmitglieder. Inwiefern Kinder und im Haushalt lebende Tiere abgedeckt sind, kann jedoch abhängig vom Tarif sehr unterschiedlich sein.

So funktioniert der Haftpflichtschutz für Kinder

Kinder können selbst noch keine Haftpflichtversicherung abschließen und sind deswegen auf die Weitsicht ihrer Eltern angewiesen. Sie sind nämlich durchaus in der Lage, einen Schaden zu verursachen. Üblicherweise sind in den Tarifen alle im Haushalt lebenden Kinder mitversichert. Das trifft nicht nur auf die leiblichen Kinder, sondern auch auf Stiefkinder zu, die von einem Partner in die Beziehung eingebracht worden sind.

Jüngere Kinder gelten als deliktunfähig

Aufgrund eines fehlenden Bewusstseins für Konsequenzen werden Kinder mit einem Alter von unter sieben Jahren als nicht deliktfähig betrachtet. Wenn Sie einen Schaden verursachen, müssen weder sie noch ihre Eltern dafür aufkommen. Deswegen werden sie in vielen Haftpflichtversicherungen ausgeklammert. Allerdings können schon kleinere Schäden zu einem handfesten Streit mit dem Nachbarn führen. Wenn das dreijährige Kind mit seinem Laufrad in sein parkendes Auto gefahren ist und dort ein paar große Kratzer im Lack gelassen hat, wird dieser wahrscheinlich nicht erfreut sein. Auch wenn die Eltern nicht verpflichtet wären, den Schaden zu ersetzen, ist es manchmal besser nachzugeben, um den Frieden zu wahren. Hier hilft eine Haftpflicht, die auch deliktunfähige Kinder abdeckt.

Hinweis: Wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen und es aufgrund dessen zu einem Schadensfall kommt, können sie sehr wohl haftbar gemacht werden.

Volljährige Kinder fallen nicht immer aus der Familienhaftpflicht

Mit dem 18. Geburtstag werden Kinder voll geschäftsfähig und könnten jetzt selbst eine Haftpflicht abschließen. Oft müssen sie das aber gar nicht. Viele Versicherer erlauben ihnen, für die Dauer der Ausbildung oder des Studiums in der Familienversicherung zu bleiben. Gegebenenfalls müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Ein Maximalalter darf nicht überschritten werden
  • Das Kind muss weiterhin im Elternhaus leben
  • Das Kind muss sich in der Erstausbildung befinden

Die Regelungen sind je nach Versicherer und manchmal sogar nach Tarif unterschiedlich. Bei manchen gibt es weder ein Maximalalter noch ist es erheblich, ob sie noch zu Hause oder am Ausbildungsort leben. Erst nach dem Abschluss der Ausbildung oder des Studiums müssen sie sich eine eigene Haftpflicht zulegen. Das sollte dann aber zeitnah geschehen.

Wie Haustiere in der Haftpflicht behandelt werden

Auch die eigenen Haustiere können andere Personen verletzen oder deren Besitz beschädigen. Wenn das Kaninchen die teuren Schuhe des Besuchs annagt, haftet der Besitzer. Das Gleiche gilt, wenn die Katze die Tapete ankratzt oder der Hund beim Gassigehen einen Passanten anspringt und dieser daraufhin seine teure Spiegelreflexkamera fallen lässt. Leider sind nicht alle Tiere in der privaten Familienhaftpflicht abgedeckt.

Schäden durch Kleintiere sind in der Haftpflicht inbegriffen

Alle kleineren Tiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel benötigen keine separate Absicherung. Sie werden in der normalen privaten Haftpflicht berücksichtigt. Auch für Katzen ist kein separater Tarif notwendig. Ausgenommen sind jedoch Wildtiere. Wer sich unsicher ist, ob sein Haustier noch zu den Kleintieren gezählt wird, sollte am besten direkt beim Versicherer nachfragen.

Hunde und Pferde müssen extra versichert werden

Wer einen Hund hält, braucht unbedingt eine Hundehalterhaftpflicht. Dabei ist es unerheblich, wie groß das Tier ist. In vielen Bundesländern ist der Abschluss einer solchen Versicherung sogar vorgeschrieben. Da der Hund nicht nur mit in der Wohnung lebt, sondern auch am öffentlichen Leben teilnimmt, ist die Haftpflicht besonders wichtig. Auch Pferdebesitzer brauchen eine spezielle Versicherung. Sie greift zum Beispiel, wenn das Pferd durchgeht und dabei einen Schaden an einem parkenden Auto oder auf einem Privatgrundstück verursacht. Genau wie die private Haftpflicht sollten auch die Tarife für Tierhalter genau unter die Lupe genommen und miteinander verglichen werden. So lässt sich viel Geld sparen.

 

 

 

 

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