Ratgeber – Beantragung von Baukindergeld

Baukindergeld

Ratgeber – Beantragung von Baukindergeld

Ab jetzt kann das Baukindergeld beantragt werden!
Förderberechtige Familien können 1.200 EUR jährlich pro Kind online über das KfW-Zuschussportal beantragen.

Was müssen Sie dabei beachten? Wie werden wir diese Förderung in die Baufinanzierung einbinden?

Baukindergeld bei der KfW beantragen

Ab sofort kann das Baukindergeld online im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal) beantragt werden. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum gestellt werden. Es gilt das Datum der Meldebestätigung der Gemeinde. Baukindergeld gibt es auch rückwirkend ab 01.01.2018, wenn der Antrag bis 31.12.2018 bei der KfW vorliegt. Details zum Baukindergeld sowie zur Beantragung erhalten Sie in dem Merkblatt der KfW oder hier.

Baukindergeld in der Baufinanzierung

Wie können Sie die Förderung in ihre Baufinanzierung einbinden?

Ganz einfach als Sondertilgung. Hierfür werden verschiedene Banken die bestehende kostenfreie Sondertilgungsmöglichkeit von 5 % des Nennbetrages pro Jahr um das Baukindergeld erweitern. So können Sie die Förderung künftig bei diesen Banken als zusätzliche kostenfreie Sondertilgung in die Finanzierung einfließen lassen.
Die Liste der beteiligten Banken wird aktuell erstellt und in den nächsten Wochen aktualisiert werden; diese halten wir dann für Sie bereit …

Wer kann die Zulage beantragen?

Das Baukindergeld soll Familien den Eigenheimerwerb erleichtern. Zumindest ein Kind (leiblich oder adoptiert), das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet sowie Anspruch auf Kindergeld hat, muss mit den Eltern in einem Haushalt leben. Zudem darf ein gewisses Jahreseinkommen nicht überschritten werden (75.000 Euro plus jeweils 15.000 Euro pro Kind). Maßgebend ist das Einkommen der vorherigen beiden Kalenderjahre. Dabei wird aber etwa nicht das Bruttogehalt hinzugezogen, sondern das zu versteuernde Einkommen. Von den Einkünften können zum Beispiel Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Kinderfreibeträge abgezogen werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren, über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Insgesamt können Sie 12.000 Euro für jedes Kind erhalten, wenn Sie das errichtete oder erworbene Wohneigentum ununterbrochen 10 Jahre selbst für Wohnzwecke nutzen.

Eine Familie mit zwei förderfähigen Kindern bekommt demnach bis zu 24.000 Euro, eine mit drei förderfähigen Kindern bis zu 36.000 Euro. Diesen Betrag werden Familien aber nicht auf einmal erhalten sonder über eine jährliche Auszahlung.

Für welche Bauvorhaben wird das Baukindergeld gewährt?

Baukindergeld wird unabhängig davon gewährt, ob eine Familie neu baut oder eine gebrauchte Immobilie erwirbt. Der Gebäudetyp ist nicht relevant. Entscheidend ist, dass das Wohneigentum selbst genutzt wird. Die Kosten für den Eigentumserwerb (Neubau oder Kauf) ohne Erwerbsnebenkosten müssen höher sein, als die Förderung durch das Baukindergeld.

Was ist beim Zweiterwerb von Wohneigentum zu beachten?

Baukindergeld erhalten nur diejenigen, die als Familie erstmalig ein Eigenheim erwerben. Ein Beispiel: Eine Familie, die nach der Geburt des ersten Kindes zunächst eine Eigentumswohnung gekauft hat und später ein Haus erwirbt, hat KEINEN Anspruch auf Baukindergeld. Allerdings: Wohneigentum, das ein Partner in die Ehe mit einbringt oder eingebracht hat, bleibt unberücksichtigt. Das heißt: Wenn etwa die Ehefrau noch vor der Hochzeit eine Wohnung erworben hat und später mit Mann und Kind(ern) den Bau oder Kauf einer anderen Immobilie plant, dann kann prinzipiell Baukindergeld beantragt werden. Es handelt sich nämlich um den ersten gemeinsamen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum.

Ist das Baukindergeld in den Bundesländern gleich hoch?

Die geplanten Regelungen gelten deutschlandweit. Allerdings setzt Bayern noch „eins“ obendrauf: Dort kann das „Baukindergeld plus“ beantragt werden, das pro Kind eine jährliche Förderung von 1.500 Euro (statt 1.200 Euro) vorsieht. Damit kann eine in Bayern ansässige Familie mit zwei Kindern 6.000 Euro zusätzlich erhalten, eine mit drei Kindern 9.000 Euro mehr. Hinzu kommt eine ebenfalls nur für Bayern gültige Eigenheimzulage in Höhe von einmalig 10.000 Euro, die sowohl Familien als auch kinderlosen Paaren und Singles gewährt wird. Die Anträge für diese in Bayern gültige Eigenheimzulage können Förderberechtigte voraussichtlich ab September 2018 stellen.

Was ist, wenn die Immobilie außerhalb von Deutschland liegt?

Wenn die Immobilie außerhalb von Deutschland liegt, ist keine Förderung im Zuge des Baukindergelds möglich.

Wie lange kann das Baukindergeld beantragt werden?

Das Baukindergeld kann voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020 beantragt werden.

Für wen lohnt die Maßnahme?

Das Baukindergeld lohnt sich prinzipiell für alle Familien. Wo die Belastungen – etwa in Bezug auf die Immobilienpreise – geringer sind, profitieren Förderberechtigte prozentuell stärker. Unabhängig davon sollte das Baukindergeld nicht den Ausschlag geben, ob eine Immobilie finanziert wird oder nicht.

Wie lässt sich die Zulage in die Finanzierung einbinden?

Da das Baukindergeld nicht als Ganzes, sondern voraussichtlich monatlich oder jährlich ausbezahlt wird, zählt es nicht als Eigenkapital. Es könnte sich jedoch anbieten, das Baukindergeld in die Sondertilgung zu stecken. Ihre Kunden sind so schneller schuldenfrei und verringern die Zinskosten. Das Baukindergeld könnte aber auch bei der Kalkulation der monatlichen Rate einfließen.

Können darüber hinaus weitere staatliche Förderungen berücksichtigt werden?

Ja. Zusätzlich zum Baukindergeld stehen Familien beim Erwerb von Wohneigentum im Prinzip auch die Fördermittel der KfW sowie gegebenenfalls die der landeseigenen Förderbanken zur Verfügung. Unterstützen Sie Ihre Kunden, indem Sie sie auf die vielfältigen Möglichkeiten hinweisen und die Einbindung in die Finanzierung mit Ihnen besprechen.


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